Kfz-Versicherung trotz Privatinsolvenz – Auto trotz Insolvenz versichern
Aktualisiert am: 18.09.2026
Eine laufende Privatinsolvenz bedeutet nicht automatisch, dass Sie auf ein Auto verzichten müssen oder grundsätzlich keine Kfz-Versicherung trotz Privatinsolvenz mehr erhalten können. Gerade wenn das Fahrzeug für den Arbeitsweg, die Familie oder den täglichen Alltag benötigt wird, stellt sich häufig die Frage, wie eine neue Kfz-Haftpflicht trotz finanzieller Schwierigkeiten abgeschlossen werden kann.
Viele Betroffene rechnen aufgrund ihrer finanziellen Vorgeschichte mit einer sofortigen Ablehnung. Häufig bestehen zusätzlich negative Bonitätsmerkmale oder ein negativer SCHUFA-Eintrag. Manchmal wurde bereits ein früherer Versicherungsvertrag wegen nicht gezahlter Beiträge beendet.
Diese Situationen müssen jedoch voneinander unterschieden werden. Eine Privatinsolvenz führt nicht automatisch dazu, dass keine Kfz-Haftpflichtversicherung mehr möglich ist.
Besonders wichtig ist der Unterschied zwischen der gesetzlich erforderlichen Kfz-Haftpflichtversicherung und freiwilligen Zusatzversicherungen wie Teilkasko und Vollkasko.
Für die Kfz-Haftpflicht gelten besondere gesetzliche Vorschriften. Das Pflichtversicherungsgesetz sieht grundsätzlich eine Vertragsschlusspflicht der zum Betrieb der Kfz-Haftpflichtversicherung befugten Versicherungsunternehmen vor. Diese Pflicht ist allerdings nicht grenzenlos. Das Gesetz enthält bestimmte Ausnahmen und Ablehnungsgründe.
Bei Teilkasko und Vollkasko sieht die Situation anders aus. Beide Versicherungsarten sind freiwillig. Aus der besonderen gesetzlichen Stellung der Kfz-Haftpflicht folgt deshalb kein allgemeiner Anspruch auf Kaskoschutz.
Dieser Ratgeber erklärt, wie eine Autoversicherung trotz Privatinsolvenz funktionieren kann, welche Rolle SCHUFA und Bonität spielen, was bei einer früheren Kündigung wegen Nichtzahlung zu beachten ist und welche Möglichkeiten bei eVB, monatlicher Zahlung und Kaskoschutz bestehen.
Ja, eine Kfz-Versicherung kann grundsätzlich auch während einer Privatinsolvenz möglich sein. Eine Insolvenz bedeutet nicht automatisch, dass keine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen werden kann. Für die gesetzlich erforderliche Haftpflicht gelten besondere Regelungen des Pflichtversicherungsgesetzes. Eine Garantie für die Annahme eines bestimmten Antrags, eine bestimmte Zahlungsweise oder zusätzlichen Kaskoschutz besteht jedoch nicht. Entscheidend sind Versicherer, Tarif und die konkrete Situation.
Ist eine Kfz-Versicherung trotz Privatinsolvenz möglich?
Die kurze Antwort lautet: Eine Privatinsolvenz schließt eine Kfz-Versicherung nicht automatisch aus.
Bei der Suche sollte allerdings genau unterschieden werden, welcher Versicherungsschutz benötigt wird.
Die wichtigste Versicherung ist die Kfz-Haftpflicht. Für ein versicherungspflichtiges Fahrzeug muss der erforderliche Haftpflichtversicherungsschutz bestehen.
Daneben gibt es freiwillige Versicherungsbausteine wie Teilkasko und Vollkasko.
Gerade diese Unterscheidung ist bei finanziellen Schwierigkeiten entscheidend. Es kann beispielsweise vorkommen, dass ein Haftpflichtvertrag möglich ist, während der gewünschte Vollkaskoschutz nicht angeboten wird.
Auch die gewünschte Zahlungsweise muss getrennt betrachtet werden. Die Möglichkeit einer Kfz-Haftpflicht bedeutet nicht automatisch, dass der Versicherer monatliche Zahlung anbieten muss.
Eine Privatinsolvenz sollte deshalb nicht zu der Schlussfolgerung führen:
„Mich versichert sowieso niemand mehr.“
Sinnvoller ist es, zunächst die für das Fahrzeug notwendige Kfz-Haftpflicht konkret zu prüfen und danach zu entscheiden, welcher zusätzliche Schutz tatsächlich benötigt wird.
Warum die Privatinsolvenz nicht automatisch zur Ablehnung führt
Eine Privatinsolvenz beschreibt eine finanzielle und rechtliche Situation. Daraus folgt nicht automatisch, dass jeder neue Versicherungsvertrag unmöglich ist.
Für die Kfz-Versicherung ist insbesondere wichtig, dass ein Fahrzeug häufig kein Luxusgegenstand ist. Viele Menschen sind auf ihr Auto angewiesen, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen, Kinder zu betreuen oder alltägliche Verpflichtungen zu erfüllen.
Die zentrale Frage lautet deshalb nicht allein: „Bin ich insolvent?“
Vielmehr muss geprüft werden:
- Ist die Kfz-Haftpflicht im konkreten Fall möglich?
- Welcher Versicherer wird angefragt?
- Gab es bei diesem Versicherer bereits einen früheren Vertrag?
- Wurde ein früherer Vertrag wegen Beitragsrückständen beendet?
- Welche Zahlungsweise wird angeboten?
- Kann der laufende Beitrag dauerhaft bezahlt werden?
- Wird zusätzlich Teilkasko oder Vollkasko benötigt?
Gerade der letzte Punkt wird häufig unterschätzt. Wer sich in einer angespannten finanziellen Situation befindet, sollte nicht nur danach fragen, ob ein Versicherungsabschluss möglich ist.
Mindestens ebenso wichtig ist die Frage, ob der Beitrag langfristig in das verfügbare Budget passt.
Kfz-Haftpflicht trotz Privatinsolvenz
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist der wichtigste Ausgangspunkt.
Sie dient dazu, die gesetzlich vorgesehenen Haftpflichtrisiken aus dem Gebrauch des Fahrzeugs abzudecken. Dazu gehören insbesondere Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden im Rahmen des gesetzlich und vertraglich vorgesehenen Versicherungsschutzes.
Wer ein versicherungspflichtiges Fahrzeug hält, benötigt daher den vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz.
Die Insolvenz des Fahrzeughalters hebt diese Versicherungspflicht nicht auf.
Genau deshalb sollte bei einer schwierigen Bonität zuerst geprüft werden, wie der notwendige Haftpflichtschutz hergestellt werden kann.
Die freiwillige Kaskoversicherung ist zunächst eine zweite Frage.
Bei einem älteren Fahrzeug kann beispielsweise eine reine Haftpflichtversicherung ausreichend sein, wenn das finanzielle Risiko eines Schadens am eigenen Fahrzeug bewusst selbst getragen werden soll.
Bei einem hochwertigen, finanzierten oder geleasten Fahrzeug kann die Situation dagegen anders aussehen.
Warum eine Kfz-Haftpflicht vorgeschrieben ist
Das Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet Halter versicherungspflichtiger Fahrzeuge grundsätzlich dazu, den erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutz abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
Die Regelung dient insbesondere dem Schutz möglicher Geschädigter.
Wer beispielsweise mit einem Fahrzeug einen schweren Unfall verursacht, kann Schäden verursachen, die die finanziellen Möglichkeiten einer Privatperson weit übersteigen.
Deshalb darf ein Fahrzeug, für das die erforderliche Haftpflichtversicherung nicht besteht, grundsätzlich nicht entsprechend gebraucht werden.
Eine Privatinsolvenz schafft hiervon keine allgemeine Ausnahme.
Das bedeutet zugleich: Wer während einer Insolvenz ein Fahrzeug benötigt, muss sich rechtzeitig um einen wirksamen Haftpflichtschutz kümmern.
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Kontrahierungszwang: Muss mich eine Kfz-Versicherung trotz Privatinsolvenz annehmen?
Beim Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung spielt der sogenannte Kontrahierungszwang eine wichtige Rolle.
§ 5 PflVG sieht grundsätzlich vor, dass die in Deutschland zum Betrieb der Kfz-Haftpflichtversicherung befugten Versicherungsunternehmen den von der Versicherungspflicht erfassten Personen Versicherung gegen Haftpflicht nach den gesetzlichen Vorschriften gewähren müssen.
Das ist insbesondere für Menschen interessant, die wegen Privatinsolvenz, negativer SCHUFA oder früherer Zahlungsprobleme mit einer Ablehnung rechnen.
Die Regel bedeutet allerdings nicht: „Jeder Versicherer muss jeden Kunden unter allen Umständen und zu allen gewünschten Konditionen annehmen.“
Das Gesetz enthält selbst Ausnahmen von der Vertragsschlusspflicht.
Außerdem betrifft die besondere gesetzliche Regelung die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Daraus ergibt sich kein entsprechender allgemeiner Anspruch auf:
- Teilkaskoversicherung,
- Vollkaskoversicherung,
- einen bestimmten Tarif,
- einen bestimmten Versicherungsbeitrag,
- monatliche Zahlung,
- einen bestimmten Selbstbehalt,
- eine bedingungslose Sofortzusage.
Der Kontrahierungszwang ist daher wichtig, darf aber nicht mit einer vollständigen Annahmegarantie verwechselt werden.
Wann darf eine Kfz-Haftpflicht trotz Privatinsolvenz ablehnen?
Die Privatinsolvenz selbst sollte nicht einfach mit einem gesetzlichen Ablehnungsgrund gleichgesetzt werden.
§ 5 PflVG enthält bestimmte Gründe, aus denen ein Antrag abgelehnt werden darf.
Dazu gehören sachliche oder örtliche Beschränkungen im Geschäftsplan des Versicherungsunternehmens.
Außerdem können bestimmte frühere Vertragsprobleme relevant sein, wenn der Antragsteller bereits bei demselben Versicherungsunternehmen versichert war.
Das Gesetz nennt unter den jeweiligen Voraussetzungen insbesondere Situationen, in denen der Versicherer den früheren Vertrag:
- wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten hat,
- wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurückgetreten ist,
- wegen Nichtzahlung der ersten Prämie zurückgetreten ist,
- wegen Prämienverzugs gekündigt hat oder
- nach Eintritt eines Versicherungsfalls gekündigt hat.
Für Menschen in einer Privatinsolvenz ist besonders der Prämienverzug interessant.
Wurde der frühere Vertrag beim Versicherer A wegen nicht gezahlter Beiträge gekündigt, kann dies für einen erneuten Antrag bei Versicherer A unter den gesetzlichen Voraussetzungen relevant sein.
Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass Versicherer B den Antrag aus genau demselben gesetzlichen Grund ebenfalls ablehnen kann.
Privatinsolvenz, SCHUFA und Bonitätsprüfung bei der Kfz-Versicherung
Privatinsolvenz und SCHUFA werden häufig in einem Atemzug genannt. Für die Suche nach einer Kfz-Versicherung sollte man die Begriffe trotzdem nicht einfach gleichsetzen.
Die SCHUFA ist eine Wirtschaftsauskunftei. Eine Bonitätsprüfung ist dagegen der allgemeinere Begriff für die Bewertung wirtschaftlicher beziehungsweise zahlungsbezogener Risiken.
Ein Versicherer kann im Rahmen seines jeweiligen Verfahrens Bonitätsinformationen berücksichtigen.
Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass jeder Antrag mit negativer Bonität abgelehnt wird.
Für Verbraucher ist deshalb die praktisch wichtigere Frage:
Kann eine Kfz-Haftpflicht trotz meiner aktuellen finanziellen Situation abgeschlossen werden?
Diese Frage ist häufig hilfreicher als die ausschließliche Suche nach einer Versicherung, die angeblich überhaupt keine Bonität prüft.
Kfz-Versicherung ohne SCHUFA bei Privatinsolvenz
Die Suchkombination „Kfz-Versicherung ohne SCHUFA trotz Privatinsolvenz“ ist nachvollziehbar.
Wer bereits finanzielle Probleme hat, möchte eine erneute Ablehnung möglichst vermeiden.
Eine dauerhaft verlässliche Liste von Versicherern, die garantiert bei jedem Antrag vollständig auf jede SCHUFA- oder Bonitätsprüfung verzichten, lässt sich jedoch nicht seriös führen.
Prüfungs- und Annahmeverfahren können sich verändern. Außerdem ist eine SCHUFA-Abfrage nicht dasselbe wie die Entscheidung, ob ein Versicherungsantrag angenommen wird.
Ein Versicherer kann Bonitätsinformationen berücksichtigen und trotzdem einen Haftpflichtvertrag anbieten.
Deshalb ist für Betroffene meist die Suche nach einer Kfz-Versicherung trotz SCHUFA beziehungsweise trotz Privatinsolvenz zielführender als die Suche nach einer garantiert „SCHUFA-freien“ Versicherung.
eVB-Nummer trotz Privatinsolvenz – ist das möglich?
Wer ein Fahrzeug neu zulassen oder einen anderen entsprechenden Zulassungsvorgang durchführen möchte, benötigt häufig eine elektronische Versicherungsbestätigung – kurz eVB.
Eine Privatinsolvenz bedeutet nicht automatisch, dass keine eVB bereitgestellt werden kann.
Wichtig ist jedoch: Die eVB ist keine eigenständige „Versicherung ohne SCHUFA“.
Sie steht im Zusammenhang mit dem Versicherungsabschluss und dem erforderlichen Haftpflichtschutz.
Deshalb sollte eine Werbung wie „eVB garantiert trotz Privatinsolvenz für jeden“ kritisch betrachtet werden.
Bei erfolgreichem Abschluss kann die eVB je nach Versicherer kurzfristig digital bereitgestellt werden.
Wer das Fahrzeug schnell zulassen muss, sollte deshalb bereits beim Vergleich prüfen:
- Wann kann der Versicherungsschutz beginnen?
- Wann wird die eVB bereitgestellt?
- Ist zuvor eine erste Zahlung erforderlich?
- Welche Zahlungsweise steht anschließend zur Verfügung?
Erste Versicherungsprämie: besonders wichtig bei Privatinsolvenz
Gerade bei eingeschränkter Liquidität sollte die erste Versicherungsprämie nicht unterschätzt werden.
Es ist keine gute Strategie, einen Versicherungsvertrag abzuschließen, dessen erste Zahlung bereits absehbar nicht geleistet werden kann.
Nach § 37 VVG kann die nicht rechtzeitige Zahlung der einmaligen oder ersten Prämie erhebliche Folgen haben.
Solange die Zahlung nicht erfolgt ist, kann der Versicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Auch bei einem Versicherungsfall vor Zahlung der Erstprämie können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Folgen für die Leistungspflicht entstehen.
Wer sich in einer Privatinsolvenz befindet, sollte deshalb bereits vor Antragstellung wissen:
- Wie hoch ist die erste Zahlung?
- Wann wird sie fällig?
- Welche weiteren Raten folgen?
- Ist der Betrag sicher verfügbar?
Eine niedrige laufende Belastung kann wichtiger sein als ein Tarif mit vielen zusätzlichen Leistungen.
Kfz-Versicherung trotz Privatinsolvenz monatlich zahlen
Eine der häufigsten Fragen lautet: Kann ich meine Kfz-Versicherung trotz Privatinsolvenz monatlich bezahlen?
Das kann je nach Versicherer und Tarif möglich sein.
Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf monatliche Zahlung besteht jedoch nicht.
Versicherer können unterschiedliche Zahlungsintervalle anbieten, beispielsweise:
- monatlich,
- vierteljährlich,
- halbjährlich oder
- jährlich.
Für Menschen mit einem engen monatlichen Budget kann eine unterjährige Zahlung die Finanzplanung erleichtern.
Allerdings sollte nicht nur auf die einzelne Rate geschaut werden.
Entscheidend ist der Gesamtbeitrag pro Versicherungsjahr. Eine monatliche oder andere unterjährige Zahlungsweise kann je nach Tarif zu anderen Gesamtkosten führen als die jährliche Zahlung.
Vor Vertragsabschluss sollten deshalb sowohl Monatsbelastung als auch Jahresgesamtbeitrag geprüft werden.
Kfz-Versicherung trotz Insolvenz ohne hohe Vorkasse
Eng mit der monatlichen Zahlung verbunden ist die Suche nach einer Kfz-Versicherung trotz Privatinsolvenz ohne Vorkasse.
Der Begriff „ohne Vorkasse“ ist allerdings missverständlich.
Er sollte nicht so verstanden werden, dass überhaupt kein Versicherungsbeitrag gezahlt werden muss.
Meist ist gemeint: Der komplette Jahresbeitrag soll nicht auf einmal im Voraus bezahlt werden.
In diesem Fall können monatliche oder andere unterjährige Zahlungsintervalle interessant sein.
Die erste beziehungsweise einmalige Prämie bleibt trotzdem wichtig.
Deshalb sollte besser nach einem Tarif ohne hohe Jahresvorauszahlung gesucht werden, statt eine vollständig zahlungsfreie Anfangsphase zu erwarten.
Teilkasko trotz Privatinsolvenz
Die Teilkaskoversicherung ist freiwillig.
Sie kann je nach Tarif beispielsweise Versicherungsschutz für bestimmte Schäden durch Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel oder weitere versicherte Gefahren enthalten.
Welche Schäden tatsächlich versichert sind, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Für Menschen in Privatinsolvenz ist wichtig: Der Kontrahierungszwang der Kfz-Haftpflicht lässt sich nicht einfach auf die Teilkasko übertragen.
Ein Versicherer kann daher grundsätzlich Haftpflicht anbieten, ohne gleichzeitig die gewünschte Teilkasko gewähren zu müssen.
Ob Teilkasko trotz Privatinsolvenz möglich ist, hängt daher vom konkreten Versicherer, Tarif und Antrag ab.
Zusätzlich sollte wirtschaftlich geprüft werden, ob die Mehrkosten der Teilkasko zum Wert des Fahrzeugs und zur persönlichen finanziellen Situation passen.
Vollkasko trotz Privatinsolvenz
Auch die Vollkaskoversicherung ist freiwillig.
Je nach Tarif kann sie zusätzlich beispielsweise bestimmte selbst verursachte Unfallschäden am eigenen Fahrzeug sowie Vandalismusschäden abdecken.
Bei einem hochwertigen Fahrzeug kann dieser Schutz wirtschaftlich wichtig sein.
Für einen Menschen in Privatinsolvenz stellt sich allerdings eine zusätzliche Frage: Ist der höhere Beitrag langfristig tragbar?
Ein umfangreicher Versicherungsschutz hilft wenig, wenn die laufenden Beiträge später nicht mehr bezahlt werden können.
Deshalb sollten Beitrag, Fahrzeugwert, Selbstbeteiligung, persönliches Risiko und finanzielle Möglichkeiten gemeinsam betrachtet werden.
Auch hier besteht keine mit der Kfz-Haftpflicht vergleichbare allgemeine Annahmepflicht.
Finanziertes oder geleastes Auto trotz Privatinsolvenz
Bei einem finanzierten oder geleasten Fahrzeug ist die Versicherungssituation häufig komplexer.
Nicht allein der Versicherungsnehmer entscheidet, welcher Schutz wirtschaftlich sinnvoll erscheint.
Der Finanzierungs- oder Leasingvertrag kann Vorgaben zum Versicherungsschutz enthalten.
Bei hochwertigen finanzierten oder geleasten Fahrzeugen wird häufig ein umfassender Kaskoschutz vertraglich vorausgesetzt. Entscheidend ist der konkrete Vertrag.
Wer sich in Privatinsolvenz befindet und bereits ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug besitzt, sollte daher nicht eigenmächtig davon ausgehen, dass eine reine Haftpflicht immer ausreichend ist.
Zunächst sollten die Vertragsunterlagen geprüft werden.
Bei einem neuen Fahrzeugkauf während einer laufenden Insolvenz kommen zudem weitere insolvenz-, finanzierungs- und eigentumsrechtliche Fragen hinzu, die nicht mit der Kfz-Versicherung selbst gleichgesetzt werden sollten.
Kfz-Versicherung nach Kündigung wegen Nichtzahlung
Privatinsolvenz und frühere Beitragsprobleme treten manchmal gemeinsam auf.
Besonders schwierig erscheint die Situation, wenn der bisherige Versicherer den Vertrag bereits wegen nicht gezahlter Beiträge gekündigt hat.
Auch dann sollte nicht pauschal angenommen werden, dass überhaupt keine neue Kfz-Haftpflicht mehr möglich ist.
§ 5 PflVG nennt eine frühere Kündigung wegen Prämienverzugs unter bestimmten Voraussetzungen als möglichen Ablehnungsgrund, wenn der Antragsteller bereits bei demselben Versicherungsunternehmen versichert war.
Dieser Unterschied ist wichtig.
Eine Kündigung durch Versicherer A bedeutet nicht automatisch, dass Versicherer B den neuen Haftpflichtantrag aus genau demselben gesetzlichen Grund ebenfalls ablehnen darf.
Für den neuen Versicherer können natürlich andere Prüfungs- und Annahmekriterien relevant sein.
Eine Annahmegarantie lässt sich daraus deshalb nicht ableiten.
Eine laufende Privatinsolvenz sollte nicht automatisch mit einer früheren Kündigung der Kfz-Versicherung wegen Prämienverzugs gleichgesetzt werden. Für die Vertragsschlusspflicht nach § 5 PflVG kann insbesondere relevant sein, ob bereits beim jetzt angefragten Versicherungsunternehmen ein früherer Vertrag bestand und aus einem der gesetzlich genannten Gründe beendet wurde.
Was passiert mit offenen Beiträgen beim bisherigen Versicherer?
Eine neue Kfz-Versicherung beseitigt bestehende Forderungen des bisherigen Versicherers nicht automatisch.
Das sind zwei getrennte Fragen:
1. Bestehen noch Forderungen aus dem alten Vertrag?
und
2. Kann bei einem anderen Versicherer ein neuer Haftpflichtvertrag abgeschlossen werden?
Ein Versicherungswechsel führt nicht dazu, dass berechtigte alte Forderungen einfach verschwinden.
Wie bestehende Forderungen im Rahmen eines konkreten Insolvenzverfahrens zu behandeln sind, ist eine eigenständige insolvenzrechtliche Frage.
Für die neue Kfz-Versicherung ist dagegen entscheidend, ob ein neuer Vertrag zustande kommt und ob dessen Beiträge zukünftig zuverlässig gezahlt werden können.
Gerade während einer Privatinsolvenz sollte deshalb vermieden werden, durch einen zu teuren neuen Tarif erneut Zahlungsrückstände entstehen zu lassen.
Was passiert, wenn die neue Kfz-Versicherung wieder nicht bezahlt wird?
Ein neuer Versicherungsvertrag schafft neue Zahlungsverpflichtungen.
Wer die Beiträge nicht rechtzeitig bezahlt, muss mit versicherungsrechtlichen Folgen rechnen.
Dabei wird zwischen der ersten beziehungsweise einmaligen Prämie und späteren Folgeprämien unterschieden.
Nichtzahlung der ersten Prämie
Für die einmalige oder erste Prämie ist insbesondere § 37 VVG relevant. Unter den dort genannten Voraussetzungen kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten beziehungsweise können Folgen für seine Leistungspflicht entstehen.
Nichtzahlung einer Folgeprämie
Bei einer nicht rechtzeitig gezahlten Folgeprämie kann der Versicherer nach § 38 VVG in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss.
Die Zahlungsaufforderung muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Bezifferung der rückständigen Beträge sowie Hinweise auf die vorgesehenen Rechtsfolgen.
Nach Ablauf der wirksam gesetzten Frist können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Leistungsfolgen und eine Kündigung relevant werden.
Deshalb ist es gerade während einer Privatinsolvenz wichtig, einen Tarif zu wählen, dessen Beiträge auch in schwächeren Monaten realistisch getragen werden können.
Wie lässt sich die Kfz-Versicherung während der Privatinsolvenz bezahlbar halten?
Die günstigste Versicherung ist nicht automatisch der beste Tarif. Während einer Privatinsolvenz sollte jedoch besonders auf ein vernünftiges Verhältnis zwischen notwendigem Schutz und Kosten geachtet werden.
Haftpflicht und Kasko getrennt kalkulieren
Zunächst kann geprüft werden, wie hoch der Beitrag für die reine Kfz-Haftpflicht ist.
Anschließend lässt sich entscheiden, ob Teilkasko oder Vollkasko wirtschaftlich sinnvoll beziehungsweise aufgrund anderer Verträge erforderlich ist.
Jahresfahrleistung realistisch angeben
Die jährliche Fahrleistung kann Einfluss auf den Beitrag haben. Sie sollte realistisch und wahrheitsgemäß angegeben werden.
Fahrerkreis nicht unnötig erweitern
Auch der vereinbarte Fahrerkreis kann tarifrelevant sein. Es sollten jedoch niemals Personen ausgeschlossen werden, die das Fahrzeug tatsächlich regelmäßig fahren sollen.
Selbstbeteiligung bei Kasko vergleichen
Bei Teil- und Vollkasko können unterschiedliche Selbstbeteiligungen angeboten werden.
Eine höhere Selbstbeteiligung kann je nach Tarif den Beitrag verändern, führt im Schadenfall aber zu einer höheren eigenen Belastung.
Zahlungsweise vergleichen
Eine monatliche Rate kann besser zum persönlichen Budget passen, während eine andere Zahlungsweise möglicherweise einen anderen Gesamtbeitrag ergibt.
Nicht nur den Preis betrachten
Deckungsumfang, Versicherungsbedingungen und tatsächliche Gesamtkosten bleiben wichtig.
Ein extrem niedriger Beitrag ist wenig hilfreich, wenn wichtige benötigte Leistungen fehlen.
Kfz-Versicherung trotz Privatinsolvenz richtig vergleichen
Bei einer Privatinsolvenz sollte ein Versicherungsvergleich strukturiert erfolgen.
Schritt 1: Benötigten Versicherungsschutz bestimmen
Zunächst sollte geklärt werden, ob reine Haftpflicht ausreicht oder zusätzlicher Kaskoschutz benötigt wird.
Schritt 2: Zahlungsbudget festlegen
Wie hoch darf der Versicherungsbeitrag monatlich beziehungsweise jährlich maximal sein, ohne neue Zahlungsschwierigkeiten zu verursachen?
Schritt 3: Zahlungsweise prüfen
Ist monatliche Zahlung notwendig, sollte diese Voraussetzung bereits beim Vergleich berücksichtigt werden.
Schritt 4: Erstprämie berücksichtigen
Nicht nur die spätere Monatsrate ist wichtig. Auch die erste fällige Zahlung muss eingeplant werden.
Schritt 5: eVB und Versicherungsbeginn prüfen
Wer das Fahrzeug kurzfristig zulassen muss, sollte auf den möglichen Versicherungsbeginn und die Bereitstellung der eVB achten.
Schritt 6: Frühere Versicherungsprobleme berücksichtigen
Gab es beim jetzt angefragten Versicherer bereits einen früheren Vertrag, der beispielsweise wegen Prämienverzugs beendet wurde, kann dies besonders relevant sein.
Schritt 7: Nicht von einer Ablehnung entmutigen lassen
Wird ein bestimmter Antrag oder Versicherungsumfang nicht angeboten, bedeutet dies nicht automatisch, dass jede andere Möglichkeit ebenfalls ausgeschlossen ist.
Zunächst sollte zudem geklärt werden, ob tatsächlich die Haftpflicht oder lediglich ein freiwilliger Kaskobaustein betroffen ist.
Typische Fehler bei Kfz-Versicherung und Privatinsolvenz
Fehler 1: Von vornherein keinen Antrag stellen
Die Annahme, eine Privatinsolvenz mache jede Kfz-Versicherung unmöglich, ist zu pauschal.
Fehler 2: Haftpflicht und Vollkasko gleichsetzen
Für beide Versicherungsarten gelten nicht dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen.
Fehler 3: Nur nach „ohne SCHUFA“ suchen
Ein Tarif kann trotz Bonitätsprüfung infrage kommen. Entscheidend ist letztlich, ob der erforderliche Vertrag zustande kommen kann.
Fehler 4: Eine Annahmegarantie erwarten
Auch der Kontrahierungszwang der Kfz-Haftpflicht besitzt gesetzliche Grenzen.
Fehler 5: Nur auf die Monatsrate schauen
Die Jahresgesamtkosten sind mindestens ebenso wichtig.
Fehler 6: Erstprämie nicht einplanen
Die erste Zahlung kann für den Versicherungsvertrag besonders bedeutsam sein.
Fehler 7: Zu umfangreichen Versicherungsschutz wählen
Zusätzliche Leistungen sollten zum Fahrzeugwert, zum tatsächlichen Bedarf und zum verfügbaren Budget passen.
Fehler 8: Frühere Beitragsprobleme ignorieren
Insbesondere ein früheres Vertragsverhältnis beim gleichen Versicherer kann für einen neuen Antrag relevant sein.
Fehler 9: Falsche Angaben machen
Eine schwierige finanzielle Situation ist kein Grund, Antragsfragen falsch oder unvollständig zu beantworten.
Fehler 10: Ohne geklärten Versicherungsschutz fahren
Ein Fahrzeug, für das der erforderliche Haftpflichtschutz nicht besteht, darf grundsätzlich nicht entsprechend gebraucht werden.
Autoversicherung trotz Privatinsolvenz prüfen
Negative SCHUFA oder Privatinsolvenz bedeutet nicht automatisch, dass keine Kfz-Haftpflicht möglich ist. Prüfen Sie aktuelle Möglichkeiten für Ihre Situation.
Kfz-Versicherung vergleichenKeine Annahmegarantie. Versicherungsannahme, Zahlungsweise, Versicherungsbeginn, eVB und Kaskoschutz hängen vom jeweiligen Versicherer, Tarif und konkreten Antrag ab.
20 häufige Fragen zur Kfz-Versicherung trotz Privatinsolvenz
1. Kann ich trotz Privatinsolvenz eine Kfz-Versicherung bekommen?
Ja, das kann möglich sein. Eine Privatinsolvenz bedeutet nicht automatisch, dass keine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann. Entscheidend sind die konkrete Situation und der Antrag.
2. Wird eine Kfz-Versicherung wegen Privatinsolvenz automatisch abgelehnt?
Nein. Eine Insolvenz ist nicht automatisch mit einer generellen Ablehnung jeder Kfz-Haftpflicht gleichzusetzen. Für die Haftpflicht gelten besondere gesetzliche Regelungen.
3. Muss eine Kfz-Haftpflicht mich trotz Insolvenz versichern?
§ 5 PflVG enthält grundsätzlich eine Vertragsschlusspflicht für zum Betrieb der Kfz-Haftpflicht befugte Versicherer. Das Gesetz enthält jedoch bestimmte Ausnahmen und Ablehnungsgründe.
4. Kann ich während der Privatinsolvenz ein Auto versichern?
Eine Privatinsolvenz schließt einen Kfz-Haftpflichtvertrag nicht automatisch aus. Davon getrennt können andere rechtliche oder wirtschaftliche Fragen rund um Eigentum, Finanzierung und Insolvenz bestehen.
5. Bekomme ich eine eVB trotz Privatinsolvenz?
Das kann möglich sein. Die eVB steht jedoch im Zusammenhang mit dem Versicherungsabschluss und ist keine eigenständige Garantie für eine Annahme ohne Prüfung.
6. Wird bei Privatinsolvenz die SCHUFA geprüft?
Welche Bonitätsinformationen ein Versicherer im konkreten Antragsverfahren verwendet, hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Eine Bonitätsprüfung bedeutet zudem nicht automatisch eine Ablehnung.
7. Gibt es eine Kfz-Versicherung ohne SCHUFA bei Privatinsolvenz?
Eine dauerhaft verlässliche Liste von Versicherern, die garantiert bei jedem Antrag auf jede SCHUFA- oder Bonitätsprüfung verzichten, sollte nicht vorausgesetzt werden. Wichtiger ist, ob trotz der Bonität ein passender Vertrag möglich ist.
8. Kann ich trotz Privatinsolvenz monatlich zahlen?
Je nach Versicherer und Tarif kann monatliche Zahlung möglich sein. Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf monatliche Zahlung besteht nicht.
9. Gibt es eine Kfz-Versicherung trotz Insolvenz ohne Vorkasse?
Wer damit den Verzicht auf eine hohe Jahresvorauszahlung meint, kann Tarife mit unterjähriger Zahlung prüfen. Die vereinbarten Versicherungsbeiträge müssen trotzdem fristgerecht gezahlt werden.
10. Kann die eVB von einer ersten Zahlung abhängig sein?
Ja. Nach § 5b PflVG kann der Versicherer die Übermittlung der Versicherungsbestätigung von der Zahlung der einmaligen oder ersten Prämie abhängig machen.
11. Ist Teilkasko trotz Privatinsolvenz möglich?
Das kann je nach Versicherer und Antrag möglich sein. Teilkasko ist jedoch freiwillig und unterliegt nicht derselben allgemeinen Vertragsschlusspflicht wie die Kfz-Haftpflicht.
12. Ist Vollkasko trotz Privatinsolvenz möglich?
Vollkasko kann im Einzelfall angeboten werden. Sie ist jedoch freiwillig. Ein allgemeiner Anspruch aufgrund der Vertragsschlusspflicht der Kfz-Haftpflicht besteht für Vollkasko nicht.
13. Was gilt bei einem finanzierten Auto?
Bei finanzierten Fahrzeugen sollten zusätzlich die Bedingungen des Finanzierungsvertrags geprüft werden. Dieser kann Anforderungen an den Versicherungsschutz enthalten.
14. Kann ich ein geleastes Fahrzeug nur haftpflichtversichern?
Das hängt nicht allein von der gesetzlichen Versicherungspflicht ab. Der Leasingvertrag kann zusätzlichen Kaskoschutz verlangen. Die konkreten Vertragsbedingungen sind daher entscheidend.
15. Bekomme ich nach einer Kündigung wegen Nichtzahlung eine neue Versicherung?
Das kann möglich sein. § 5 PflVG nennt eine frühere Kündigung wegen Prämienverzugs unter bestimmten Voraussetzungen als möglichen Ablehnungsgrund beim selben Versicherungsunternehmen. Daraus folgt nicht automatisch eine Ablehnung durch jeden anderen Versicherer.
16. Verschwinden alte Beitragsschulden durch einen Versicherungswechsel?
Nein. Ein neuer Versicherungsvertrag beseitigt bestehende berechtigte Forderungen aus dem früheren Vertragsverhältnis nicht automatisch. Wie Forderungen im Insolvenzverfahren zu behandeln sind, ist eine separate insolvenzrechtliche Frage.
17. Was passiert, wenn ich die neue Versicherung nicht bezahle?
Bei der Erstprämie ist insbesondere § 37 VVG relevant. Bei Folgeprämien kann der Versicherer nach § 38 VVG unter anderem eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen bestimmen, sofern die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
18. Ist die Kfz-Versicherung in der Privatinsolvenz automatisch teurer?
Ein pauschaler Insolvenzaufschlag sollte nicht unterstellt werden. Der konkrete Beitrag hängt von zahlreichen Tarifmerkmalen und der Kalkulation des jeweiligen Versicherers ab.
19. Welche Kfz-Versicherung nimmt mich trotz Privatinsolvenz?
Eine pauschale Liste mit garantierter Annahme wäre nicht verlässlich. Sinnvoll ist die konkrete Prüfung aktueller Haftpflichtangebote unter Berücksichtigung der persönlichen Situation.
20. Worauf sollte ich bei einer Kfz-Versicherung während der Insolvenz besonders achten?
Wichtig sind vor allem ein langfristig bezahlbarer Beitrag, der benötigte Versicherungsumfang, die Zahlungsweise, die Fälligkeit der Erstprämie, der Versicherungsbeginn und gegebenenfalls die rechtzeitige Bereitstellung der eVB.
Fazit: Kfz-Versicherung trotz Privatinsolvenz ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen
Eine Kfz-Versicherung trotz Privatinsolvenz ist kein Widerspruch.
Die laufende oder zurückliegende Insolvenz bedeutet nicht automatisch, dass ein Fahrzeug nicht mehr haftpflichtversichert werden kann.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen der gesetzlich erforderlichen Kfz-Haftpflicht und freiwilligem Kaskoschutz.
Für die Kfz-Haftpflicht gelten besondere gesetzliche Vorschriften. § 5 PflVG sieht grundsätzlich eine Vertragsschlusspflicht der zum Betrieb der Kfz-Haftpflichtversicherung befugten Versicherer vor.
Diese Pflicht ist allerdings nicht unbegrenzt. Das Gesetz enthält konkrete Ablehnungsgründe.
Besonders relevant kann eine frühere Vertragsbeziehung zum gleichen Versicherungsunternehmen sein. Wurde ein früherer Vertrag dort beispielsweise wegen Prämienverzugs gekündigt, kann dies unter den gesetzlichen Voraussetzungen für einen erneuten Antrag bei diesem Versicherer Bedeutung haben.
Daraus sollte jedoch nicht automatisch geschlossen werden, dass jeder andere Versicherer ebenfalls ablehnen muss.
Auch eine negative SCHUFA bedeutet nicht zwangsläufig, dass kein Haftpflichtvertrag zustande kommen kann.
Für Menschen in einer Privatinsolvenz ist deshalb weniger die Suche nach einer angeblich „garantiert SCHUFA-freien Versicherung“ entscheidend.
Sinnvoller ist die konkrete Prüfung: Welche Kfz-Haftpflicht ist trotz meiner aktuellen finanziellen Situation möglich und dauerhaft bezahlbar?
Dabei sollten insbesondere Beitrag, Zahlungsweise, Fälligkeit der ersten Prämie, Versicherungsbeginn und eVB berücksichtigt werden.
Wer eine hohe Jahresvorauszahlung vermeiden möchte, kann nach Tarifen mit unterjähriger Zahlung suchen. Monatliche Zahlung kann je nach Tarif möglich sein, ist jedoch kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch.
Auch bei der eVB sollte keine pauschale Garantie erwartet werden. Sie steht im Zusammenhang mit dem Versicherungsabschluss.
Teilkasko und Vollkasko müssen separat betrachtet werden. Beide sind freiwillig und unterliegen nicht derselben allgemeinen Vertragsschlusspflicht wie die Kfz-Haftpflicht.
Gerade während einer Privatinsolvenz sollte deshalb nicht automatisch der größtmögliche Versicherungsumfang gewählt werden. Entscheidend ist ein Schutz, der zum Fahrzeug und zur persönlichen Situation passt und dessen Beiträge zuverlässig getragen werden können.
Die wichtigste Aussage lautet: Privatinsolvenz oder negative SCHUFA bedeuten nicht automatisch das Ende der Kfz-Versicherung. Die konkrete Haftpflichtversicherung sollte individuell geprüft werden.
Redaktioneller Hinweis
Dieser Ratgeber wurde am 18.09.2026 aktualisiert. Die Aussagen zur Versicherungspflicht und zur grundsätzlichen Vertragsschlusspflicht der Kfz-Haftpflicht orientieren sich am Pflichtversicherungsgesetz, insbesondere an §§ 1 und 5 PflVG.
Für Folgen einer nicht rechtzeitig gezahlten ersten beziehungsweise einmaligen Prämie ist insbesondere § 37 VVG relevant. Bei nicht gezahlten Folgeprämien enthält § 38 VVG besondere Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Insolvenz- oder Versicherungsberatung. Versicherungsannahme, Beitrag, Zahlungsweise, eVB und Kaskoschutz richten sich nach Versicherer, Tarif und konkreter Situation.