Neue Kfz-Versicherung trotz offener Beiträge beim alten Versicherer
Aktualisiert am: 18.09.2026
Die alte Kfz-Versicherung wurde nicht vollständig bezahlt, es bestehen noch Beitragsrückstände oder der bisherige Versicherer hat den Vertrag bereits wegen Nichtzahlung gekündigt. Spätestens wenn ein neues Fahrzeug zugelassen oder das bisherige Auto wieder versichert werden soll, stellt sich eine entscheidende Frage:
Kann ich trotz offener Beiträge beim alten Versicherer eine neue Kfz-Versicherung abschließen?
Grundsätzlich können offene Beiträge aus einem früheren Versicherungsvertrag und der Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung voneinander zu unterscheiden sein.
Eine offene Forderung beim bisherigen Versicherer bedeutet deshalb nicht automatisch, dass überhaupt keine neue Kfz-Haftpflichtversicherung mehr möglich ist.
Besonders wichtig ist dabei § 5 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Für die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht besteht grundsätzlich eine Vertragsschlusspflicht der zum Betrieb dieser Versicherung befugten Versicherungsunternehmen. Das Gesetz enthält allerdings ausdrücklich geregelte Ausnahmen.
Eine dieser Ausnahmen kann relevant werden, wenn der Antragsteller bereits bei demselben Versicherungsunternehmen versichert war und dieser Versicherer den früheren Vertrag wegen Prämienverzugs gekündigt hat.
Genau dieser Zusatz ist entscheidend: Eine Kündigung wegen Nichtzahlung beim Versicherer A bedeutet nicht automatisch, dass Versicherer B einen neuen Haftpflichtantrag aus dem gleichen Grund ablehnen darf.
Die alten Schulden verschwinden durch einen Versicherungswechsel allerdings nicht. Der bisherige Versicherer kann offene berechtigte Forderungen weiterhin geltend machen.
Das kann grundsätzlich möglich sein. Offene Beiträge beim bisherigen Versicherer führen nicht automatisch dazu, dass kein anderer Anbieter eine neue Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen kann. Wurde der alte Vertrag wegen Prämienverzugs gekündigt, kann dies insbesondere bei einem erneuten Antrag beim gleichen Versicherungsunternehmen relevant sein. Die alte Forderung bleibt unabhängig von einem Versicherungswechsel bestehen, soweit sie berechtigt ist.
Neue Kfz-Versicherung trotz offener Beiträge – ist das möglich?
Offene Beiträge beim bisherigen Kfz-Versicherer sind unangenehm, bedeuten aber nicht automatisch das Ende jeder Möglichkeit, ein Fahrzeug wieder zu versichern.
Zunächst müssen zwei Dinge getrennt betrachtet werden:
- die offenen Forderungen aus dem bisherigen Versicherungsvertrag und
- der Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages.
Die Forderung aus dem alten Vertrag verschwindet durch einen Wechsel des Versicherers nicht.
Ist die Forderung berechtigt, kann der bisherige Versicherer weiterhin deren Zahlung verlangen und gegebenenfalls weitere zulässige Schritte zur Durchsetzung einleiten.
Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass ein neuer Kfz-Haftpflichtvertrag bei einem anderen Unternehmen ausgeschlossen ist.
Bei der Kfz-Haftpflicht gelten besondere gesetzliche Regeln, die sich von freiwilligen Versicherungen unterscheiden.
Wer deshalb im Internet liest: „Mit offenen Kfz-Versicherungsbeiträgen bekommt man keine neue Autoversicherung“, sollte diese Aussage nicht ungeprüft übernehmen.
Entscheidend sind der konkrete Sachverhalt, der neue Versicherer und die Frage, ob einer der gesetzlichen Ablehnungsgründe vorliegt.
Was passiert mit den Schulden beim alten Kfz-Versicherer?
Ein neuer Versicherungsvertrag löscht alte Beitragsschulden nicht.
Wurde beispielsweise ein Jahres- oder Monatsbeitrag nicht vollständig bezahlt, kann eine daraus resultierende berechtigte Forderung weiterhin bestehen.
Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn:
- das Fahrzeug inzwischen abgemeldet wurde,
- der Versicherungsvertrag beendet wurde,
- ein anderer Versicherer gewählt wird,
- ein neues Fahrzeug gekauft wurde oder
- eine neue eVB benötigt wird.
Die neue Versicherung und die alte Forderung sind daher nicht einfach derselbe Vorgang.
Wer offene Forderungen hat, sollte prüfen, wie hoch diese tatsächlich sind und für welchen Zeitraum sie verlangt werden.
Bei Unklarheiten kann eine nachvollziehbare Forderungsaufstellung angefordert werden.
Wird die Forderung nicht bestritten, kann außerdem geprüft werden, ob eine Zahlungsvereinbarung möglich ist.
Der Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung sollte nicht als Möglichkeit verstanden werden, berechtigte alte Forderungen zu umgehen.
Kann ich mit Beitragsschulden den Kfz-Versicherer wechseln?
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen einem regulären Versicherungswechsel und einer Situation, in der der bisherige Vertrag bereits wegen Beitragsrückständen beendet wurde.
Besteht kein wirksamer alter Versicherungsvertrag mehr, wird für den weiteren Betrieb eines versicherungspflichtigen Fahrzeugs ein neuer Haftpflichtschutz benötigt.
Ein Antrag bei einem anderen Versicherer kann grundsätzlich möglich sein.
Entscheidend ist jedoch, dass tatsächlich ein wirksamer neuer Versicherungsschutz zustande kommt.
Ein bloßer Tarifvergleich oder das Ausfüllen eines Onlineformulars reichen dafür nicht aus.
Auch sollte ein Fahrzeug nicht allein deshalb weiter genutzt werden, weil bereits ein neuer Antrag gestellt wurde.
Vor der Nutzung muss der erforderliche Haftpflichtversicherungsschutz tatsächlich bestehen.
Kfz-Versicherung wegen Nichtzahlung gekündigt – was bedeutet das?
Eine Kündigung wegen Nichtzahlung ist von einer gewöhnlichen Vertragskündigung zu unterscheiden.
Bei Versicherungsbeiträgen kommt es außerdem darauf an, ob die erste beziehungsweise einmalige Prämie oder eine spätere Folgeprämie nicht gezahlt wurde.
Für beide Situationen enthält das Versicherungsvertragsgesetz unterschiedliche Vorschriften.
Bei der ersten Prämie ist insbesondere § 37 VVG relevant. Bei einer Folgeprämie ist § 38 VVG maßgeblich.
Die Unterscheidung kann später auch für § 5 PflVG eine Rolle spielen, wenn erneut beim gleichen Kfz-Haftpflichtversicherer ein Antrag gestellt wird.
Kfz-Versicherung: erste Prämie nicht bezahlt
§ 37 VVG regelt den Zahlungsverzug bei der einmaligen oder ersten Prämie.
Wird diese nicht rechtzeitig bezahlt, kann der Versicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt wurde.
Das Gesetz berücksichtigt dabei auch, ob der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Zusätzlich können sich Folgen für den Versicherungsschutz ergeben, wenn vor Zahlung der ersten Prämie ein Versicherungsfall eintritt.
Deshalb sollte die erste Prämie niemals als unwichtige Formalität behandelt werden.
Wer nach Problemen mit einem früheren Versicherer einen neuen Vertrag abschließt, sollte vor Antragstellung prüfen:
- Wann wird die erste Prämie fällig?
- Wie hoch ist sie?
- Wird per Lastschrift oder Überweisung gezahlt?
- Ist das Konto zum Abbuchungszeitpunkt ausreichend gedeckt?
- Wie hoch sind die folgenden Beiträge?
Das Ziel sollte nicht nur darin bestehen, eine neue Versicherung zu finden. Der neue Vertrag sollte anschließend auch dauerhaft bezahlbar sein.
Kfz-Versicherung: Folgeprämie nicht bezahlt
Für eine nicht rechtzeitig bezahlte Folgeprämie gilt § 38 VVG.
Der Versicherer kann dem Versicherungsnehmer in Textform eine Zahlungsfrist setzen, die nach dem Gesetz mindestens zwei Wochen betragen muss.
Eine wirksame Fristsetzung muss unter anderem die rückständigen Beträge von Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und auf die gesetzlichen Rechtsfolgen hinweisen.
Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und besteht nach Fristablauf weiterhin Zahlungsverzug, können erhebliche Folgen entstehen.
Der Versicherer kann unter den Voraussetzungen des § 38 VVG nach Ablauf der Frist den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Eine solche Kündigung ist für einen späteren Antrag beim gleichen Kfz-Haftpflichtversicherer besonders relevant.
Offene Beiträge beim alten Versicherer?
Neue Kfz-Haftpflicht prüfen ✔️ aktuelle Zahlungsweise vergleichen ✔️ digitale Antragstellung ✔️ eVB nach erfolgreichem Abschluss möglich
Neue Kfz-Versicherung prüfenKeine Annahmegarantie. Ein neuer Versicherungsvertrag beseitigt keine berechtigten Forderungen des bisherigen Versicherers. Annahme, Bonitätsprüfung, Beitrag, Zahlungsweise, Beginn und eVB richten sich nach Versicherer, Tarif und individuellem Antrag.
Neue Kfz-Haftpflicht trotz Beitragsrückständen
Bei bestehenden Beitragsschulden sollte zwischen Kfz-Haftpflicht und freiwilliger Kaskoversicherung unterschieden werden.
Die Kfz-Haftpflicht ist für versicherungspflichtige Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben.
Dementsprechend enthält das Pflichtversicherungsgesetz besondere Vorschriften zum Vertragsabschluss.
Eine frühere Nichtzahlung bedeutet nicht automatisch, dass ein Fahrzeughalter dauerhaft vom Abschluss jeder Kfz-Haftpflichtversicherung ausgeschlossen ist.
Andernfalls könnte eine einmalige finanzielle Schwierigkeit faktisch dauerhaft verhindern, dass ein Fahrzeug wieder ordnungsgemäß versichert wird.
Genau deshalb ist es wichtig, die konkreten Ablehnungsgründe des § 5 PflVG zu betrachten und nicht mit pauschalen Aussagen zu arbeiten.
Kontrahierungszwang bei der Kfz-Haftpflicht
§ 5 PflVG sieht grundsätzlich eine Vertragsschlusspflicht für die in Deutschland zum Betrieb der Kfz-Haftpflichtversicherung befugten Versicherungsunternehmen vor.
Diese Regelung wird häufig als Kontrahierungszwang bezeichnet.
Das bedeutet jedoch nicht:
„Jeder Versicherer muss jeden Antrag unter allen Umständen annehmen.“
Das Gesetz enthält ausdrücklich bestimmte Ausnahmen.
Besonders wichtig für Personen mit alten Beitragsrückständen ist § 5 Abs. 4 PflVG.
Danach kann ein Haftpflichtantrag unter anderem abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits bei dem betreffenden Versicherungsunternehmen versichert war und dieses Unternehmen den früheren Vertrag unter den gesetzlich genannten Voraussetzungen beispielsweise wegen Prämienverzugs gekündigt hat.
Entscheidend ist die Formulierung: „bei dem Versicherungsunternehmen“.
Deshalb muss unterschieden werden zwischen:
- einem erneuten Antrag beim bisherigen Versicherer und
- einem Antrag bei einem anderen Kfz-Versicherer.
Erneuter Antrag beim gleichen Versicherer trotz Beitragsschulden
Hier ist besondere Vorsicht erforderlich.
Wurde der frühere Vertrag wegen Prämienverzugs vom Versicherer gekündigt, kann dies nach § 5 Abs. 4 PflVG für einen späteren Antrag bei genau diesem Versicherungsunternehmen relevant sein.
Das bedeutet:
Wer bei Versicherer A bereits einen Kfz-Haftpflichtvertrag hatte und Versicherer A diesen Vertrag wegen Prämienverzugs gekündigt hat, kann nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass Versicherer A aufgrund des Kontrahierungszwangs einen neuen Antrag akzeptieren muss.
Das Gesetz sieht gerade für bestimmte frühere Vertragsbeendigungen beim gleichen Unternehmen eine Ausnahme vor.
Ähnliches gilt nach § 5 Abs. 4 PflVG unter den dort genannten Voraussetzungen unter anderem für einen Rücktritt wegen Nichtzahlung der ersten Prämie.
Wer genau bei diesem Versicherer erneut einen Vertrag abschließen möchte, sollte deshalb die Vorgeschichte berücksichtigen.
Neuer Antrag bei einem anderen Kfz-Versicherer
Anders kann die Situation bei einem anderen Versicherungsunternehmen aussehen.
Die gesetzliche Ausnahme des § 5 Abs. 4 PflVG wegen einer früheren Kündigung wegen Prämienverzugs knüpft ausdrücklich daran an, dass der Antragsteller bereits bei dem Versicherungsunternehmen versichert war.
Eine Kündigung durch Versicherer A ist daher nicht automatisch derselbe gesetzliche Ablehnungsgrund für Versicherer B.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Versicherer B ohne jede Prüfung annehmen muss oder dass eine Annahme garantiert ist.
Andere gesetzliche Voraussetzungen und das konkrete Antragsverfahren bleiben zu berücksichtigen.
Ebenso kann ein Versicherer eigene zulässige Bonitäts- und Antragsprüfungen durchführen.
Der wichtige Unterschied lautet deshalb:
Hat der bisherige Versicherer den Vertrag wegen Prämienverzugs gekündigt, kann dies für einen erneuten Haftpflichtantrag bei diesem Unternehmen nach § 5 PflVG relevant sein. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass jeder andere Kfz-Haftpflichtversicherer den Antrag aus genau diesem Grund ablehnen darf.
Offene Kfz-Versicherungsbeiträge und SCHUFA
Offene Versicherungsbeiträge und eine negative SCHUFA sollten nicht automatisch gleichgesetzt werden.
Nicht jede verspätete oder ausgebliebene Versicherungszahlung bedeutet automatisch, dass sofort ein negativer SCHUFA-Eintrag vorhanden ist.
Ebenso kann eine Person bereits negative Bonitätsmerkmale haben, obwohl beim bisherigen Kfz-Versicherer sämtliche Beiträge bezahlt wurden.
Für einen neuen Versicherungsantrag sind deshalb mehrere Situationen denkbar:
- offene Versicherungsbeiträge ohne bekannte negative SCHUFA,
- negative SCHUFA ohne offene Beiträge beim alten Versicherer,
- offene Beiträge und negative SCHUFA,
- frühere Kündigung wegen Prämienverzugs oder
- bereits vollständig beglichene alte Versicherungsrückstände.
Diese Fälle sollten nicht pauschal gleich behandelt werden.
Prüft der neue Versicherer die Bonität?
Versicherungsunternehmen können unterschiedliche Antrags- und Bonitätsverfahren einsetzen.
Eine allgemeingültige Aussage, dass jeder Versicherer immer dieselben Daten abfragt, wäre deshalb nicht seriös.
Ebenso sollte nicht mit dauerhaften Listen geworben werden, nach denen bestimmte Unternehmen angeblich garantiert niemals eine Bonitätsprüfung durchführen.
Für Verbraucher mit alten Beitragsrückständen ist ohnehin die praktischere Frage entscheidend:
Kann der neue Haftpflichtvertrag abgeschlossen werden und kann ich den neuen Beitrag zuverlässig bezahlen?
Eine neue Versicherung sollte möglichst so gewählt werden, dass nicht erneut Zahlungsrückstände entstehen.
eVB-Nummer trotz offener Beiträge beim alten Versicherer
Wer ein neues Fahrzeug anmelden oder ein Fahrzeug nach einer Abmeldung wieder zulassen möchte, benötigt regelmäßig eine elektronische Versicherungsbestätigung.
Offene Beiträge bei einem früheren Versicherer bedeuten nicht automatisch, dass niemals wieder eine eVB erhältlich ist.
Bei einem neuen Versicherer kann nach erfolgreichem Versicherungsabschluss eine neue eVB bereitgestellt werden.
Die eVB sollte jedoch nicht als eigenständige Garantie verstanden werden, mit der alte Vertragsprobleme bedeutungslos werden.
Sie steht im Zusammenhang mit dem neuen Versicherungsverhältnis.
Deshalb sollte insbesondere geklärt werden:
- Ist der neue Antrag tatsächlich angenommen?
- Ab wann besteht der neue Versicherungsschutz?
- Wann wird die eVB bereitgestellt?
- Wann ist die erste Prämie fällig?
Die alte Forderung bleibt davon getrennt bestehen.
Kann ich mein Auto mit einer neuen eVB wieder zulassen?
Für eine Zulassung muss der erforderliche Haftpflichtversicherungsschutz nachgewiesen werden.
Eine neue eVB eines neuen Versicherers kann hierfür grundsätzlich verwendet werden, wenn sie für den entsprechenden Vorgang gültig ist.
Ob daneben noch andere Hindernisse für die Zulassung bestehen, ist eine separate Frage.
Deshalb sollte nicht angenommen werden, dass allein die Ausstellung einer eVB automatisch sämtliche anderen offenen Angelegenheiten rund um das Fahrzeug erledigt.
Für die Versicherung selbst ist entscheidend, dass der neue Haftpflichtschutz ordnungsgemäß zustande kommt.
Neue Kfz-Versicherung trotz alter Schulden monatlich zahlen
Nach früheren Beitragsproblemen suchen viele Betroffene gezielt nach einer Kfz-Versicherung mit monatlicher Zahlung.
Das ist nachvollziehbar.
Eine hohe jährliche Einmalzahlung kann bei knappem Budget deutlich schwieriger sein als kleinere regelmäßige Beträge.
Je nach Versicherer und Tarif kann eine monatliche Zahlungsweise angeboten werden.
Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Auch der Kontrahierungszwang der Kfz-Haftpflicht verpflichtet einen Versicherer nicht dazu, jede gewünschte Zahlungsweise anzubieten.
Wer monatlich zahlen möchte, sollte deshalb bereits vor Abschluss prüfen:
- Ist monatliche Zahlung verfügbar?
- Wie hoch ist die erste Abbuchung?
- Wie hoch ist der Jahresgesamtbeitrag?
- Wann erfolgen die Abbuchungen?
- Ist das Konto zu diesen Terminen ausreichend gedeckt?
Gerade nach einer früheren Kündigung wegen Nichtzahlung sollte ein neuer Vertrag so gestaltet sein, dass die laufenden Beiträge realistisch zum verfügbaren Budget passen.
Neue Kfz-Versicherung ohne hohe Jahresvorauszahlung
Häufig wird nach einer „Kfz-Versicherung ohne Vorkasse trotz Beitragsschulden“ gesucht.
Der Begriff „ohne Vorkasse“ kann jedoch missverständlich sein.
Die Versicherungsprämie muss selbstverständlich bezahlt werden.
Gemeint ist häufig, dass nicht der komplette Jahresbeitrag auf einmal bezahlt werden soll.
Die präzisere Formulierung lautet daher: Kfz-Versicherung ohne hohe Jahresvorauszahlung.
Je nach Tarif können unterjährige Zahlungsweisen verfügbar sein.
Die erste beziehungsweise einmalige Prämie darf dabei nicht vergessen werden.
Teilkasko oder Vollkasko trotz offener Beiträge beim alten Versicherer
Bei Kaskoversicherungen gelten andere Voraussetzungen als bei der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht.
Teilkasko und Vollkasko sind freiwillige Versicherungen.
Die besondere Vertragsschlusspflicht des § 5 PflVG gilt daher nicht einfach gleichermaßen für freiwilligen Kaskoschutz.
Es kann somit beispielsweise vorkommen, dass ein Versicherer eine Kfz-Haftpflicht anbietet, aber den gewünschten Kaskoschutz nicht.
Gerade nach finanziellen Schwierigkeiten sollte außerdem geprüft werden, ob der zusätzliche Kaskobeitrag dauerhaft bezahlbar ist.
Bei einem älteren Fahrzeug kann eine reine Haftpflicht oder Haftpflicht mit Teilkasko – abhängig vom Fahrzeugwert und persönlichen Absicherungsbedarf – finanziell anders zu bewerten sein als eine Vollkaskoversicherung.
Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen müssen zusätzlich die vertraglichen Vorgaben des Finanzierungs- oder Leasinggebers beachtet werden.
Alte Kfz-Versicherung bereits beim Inkasso – bekomme ich trotzdem eine neue?
Auch wenn eine alte Versicherungsforderung bereits an ein Inkassounternehmen abgegeben wurde, sollte zwischen der alten Forderung und dem neuen Versicherungsantrag unterschieden werden.
Ein Inkassoverfahren beseitigt die Forderung nicht und sollte nicht ignoriert werden.
Es bedeutet aber nicht automatisch, dass unter keinen Umständen ein neuer Kfz-Haftpflichtvertrag bei einem anderen Unternehmen zustande kommen kann.
Für den neuen Versicherer gelten weiterhin die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen des neuen Antrags.
Gleichzeitig sollte die alte Forderung geklärt werden.
Ist sie berechtigt, kann gegebenenfalls eine Zahlungsvereinbarung geprüft werden. Ist die Forderung unklar, sollte zunächst nachvollzogen werden, aus welchem Vertrag und Zeitraum sie stammt und wie sich der geforderte Betrag zusammensetzt.
Kann ich die alten Kfz-Versicherungsschulden in Raten bezahlen?
Ob der frühere Versicherer oder ein beauftragtes Inkassounternehmen einer Ratenzahlung zustimmt, hängt vom jeweiligen Fall ab.
Ein allgemeiner Anspruch auf eine bestimmte Ratenzahlungsvereinbarung sollte nicht unterstellt werden.
Eine Anfrage kann jedoch sinnvoll sein, wenn der Gesamtbetrag nicht auf einmal gezahlt werden kann.
Dabei sollte darauf geachtet werden, dass eine vereinbarte Rate neben dem Beitrag der neuen Kfz-Versicherung tatsächlich finanzierbar bleibt.
Es hilft wenig, die alte Forderung mit einer zu hohen Rate abzutragen, wenn dadurch die Beiträge der neuen Versicherung erneut nicht bezahlt werden können.
Ein realistischer Haushaltsplan kann deshalb sinnvoll sein:
- neuer Kfz-Versicherungsbeitrag,
- mögliche Rate für alte Schulden,
- Kfz-Steuer,
- Kraftstoff oder Ladestrom,
- Wartung und Reparaturen sowie
- sonstige regelmäßige Ausgaben.
Der Wechsel zu einem anderen Kfz-Versicherer kann einen neuen Versicherungsschutz ermöglichen. Berechtigte offene Beiträge aus dem früheren Vertrag werden dadurch jedoch nicht automatisch erlassen. Beide Sachverhalte sollten getrennt geklärt werden.
Neue Kfz-Versicherung wegen alter Beitragsschulden abgelehnt – was tun?
Wird ein neuer Antrag abgelehnt, sollte zunächst genau geprüft werden, welcher Antrag betroffen ist.
Es macht einen erheblichen Unterschied, ob:
- die Kfz-Haftpflicht abgelehnt wurde,
- nur Teilkasko nicht angeboten wurde,
- nur Vollkasko nicht angeboten wurde,
- lediglich monatliche Zahlung nicht möglich ist oder
- ein bestimmter Tarif nicht angeboten werden kann.
Bei einer Ablehnung der Kfz-Haftpflicht sollte außerdem geprüft werden, ob es sich um den bisherigen Versicherer handelt.
Hat genau dieses Unternehmen den früheren Vertrag wegen Prämienverzugs gekündigt, kann § 5 Abs. 4 PflVG relevant sein.
Bei einem anderen Versicherer sollte die frühere Kündigung nicht automatisch mit genau diesem gesetzlichen Ablehnungsgrund gleichgesetzt werden.
Anschließend können weitere aktuelle Haftpflichtangebote geprüft werden.
Neue Kfz-Versicherung nach Nichtzahlung richtig vergleichen
Nach einer früheren Kündigung sollte nicht nur der billigste Tarif gesucht werden.
1. Haftpflicht zuerst prüfen
Der gesetzlich erforderliche Haftpflichtschutz hat zunächst Priorität.
2. Alten und neuen Versicherer unterscheiden
Eine frühere Kündigung wegen Prämienverzugs kann beim gleichen Versicherer eine besondere rechtliche Bedeutung haben.
3. Monatliche Zahlung prüfen
Wenn der Jahresbeitrag zu hoch ist, können Tarife mit unterjähriger Zahlung geprüft werden.
4. Erste Prämie beachten
Vor Abschluss muss geklärt werden, wann der erste Beitrag fällig wird.
5. Jahresgesamtpreis vergleichen
Eine kleine Monatsrate bedeutet nicht automatisch den günstigsten Gesamtbeitrag.
6. Kasko separat berechnen
Teilkasko und Vollkasko sollten hinsichtlich Fahrzeugwert und Budget gesondert betrachtet werden.
7. eVB-Zeitpunkt prüfen
Wer das Fahrzeug kurzfristig zulassen möchte, sollte kontrollieren, wann die eVB nach erfolgreichem Abschluss bereitgestellt wird.
8. Alte Forderung parallel klären
Der Abschluss der neuen Versicherung ersetzt nicht die Klärung berechtigter Altbeiträge.
9. Kontodeckung sicherstellen
Gerade nach früheren Zahlungsproblemen sollten neue Lastschriften nicht erneut mangels Kontodeckung scheitern.
10. Dauerhaft bezahlbaren Tarif auswählen
Der beste neue Vertrag ist nicht zwingend der mit den meisten Zusatzleistungen, sondern ein Tarif, der den benötigten Schutz bietet und langfristig bezahlt werden kann.
Neue Kfz-Versicherung trotz Beitragsrückständen prüfen
Alter Vertrag wegen Nichtzahlung beendet? Prüfen Sie aktuelle Möglichkeiten für eine neue Kfz-Haftpflicht, Zahlungsweise und eVB.
Neue Kfz-Versicherung vergleichenKeine Annahmegarantie. Offene Forderungen aus einem früheren Vertrag bleiben durch einen Neuabschluss unberührt. Annahme, Bonitätsprüfung, Zahlungsweise, Beitrag, Beginn und eVB richten sich nach Versicherer, Tarif und individuellem Antrag.
20 häufige Fragen zu neuer Kfz-Versicherung trotz offener Beiträge
1. Bekomme ich trotz Schulden beim alten Versicherer eine neue Kfz-Versicherung?
Das kann grundsätzlich möglich sein. Offene Beiträge beim bisherigen Versicherer bedeuten nicht automatisch, dass kein neuer Kfz-Haftpflichtvertrag bei einem anderen Versicherer zustande kommen kann.
2. Kann ich die Kfz-Versicherung wechseln, obwohl noch Beiträge offen sind?
Ein neuer Versicherungsvertrag kann grundsätzlich möglich sein. Berechtigte Forderungen aus dem alten Vertrag verschwinden durch den Versicherungswechsel jedoch nicht.
3. Darf der alte Versicherer einen neuen Antrag ablehnen?
Wurde der frühere Vertrag beim gleichen Versicherer beispielsweise wegen Prämienverzugs gekündigt, kann dies unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 PflVG für einen erneuten Haftpflichtantrag bei diesem Unternehmen relevant sein.
4. Darf ein anderer Versicherer wegen der alten Kündigung ablehnen?
Die spezielle Ausnahme des § 5 Abs. 4 PflVG wegen einer früheren Kündigung wegen Prämienverzugs knüpft daran an, dass der Antragsteller bereits bei dem betreffenden Versicherungsunternehmen versichert war. Eine Annahme durch einen anderen Versicherer ist dennoch nicht garantiert.
5. Verschwinden meine alten Schulden durch einen Versicherungswechsel?
Nein. Berechtigte offene Forderungen aus dem bisherigen Versicherungsvertrag bleiben grundsätzlich bestehen, auch wenn anschließend ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen wird.
6. Was passiert, wenn ich die erste Kfz-Prämie nicht bezahlt habe?
§ 37 VVG sieht bei nicht rechtzeitiger Zahlung der ersten oder einmaligen Prämie unter bestimmten Voraussetzungen ein Rücktrittsrecht des Versicherers sowie mögliche Folgen für den Versicherungsschutz vor.
7. Was passiert bei einer nicht bezahlten Folgeprämie?
Nach § 38 VVG kann der Versicherer unter anderem eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Nach deren Ablauf können bei fortbestehendem Verzug weitere gesetzliche Folgen bis hin zur Kündigung eintreten.
8. Bekomme ich trotz Kündigung wegen Nichtzahlung eine neue Kfz-Haftpflicht?
Das kann grundsätzlich möglich sein. Besonders relevant ist, ob der Antrag erneut beim bisherigen Versicherer oder bei einem anderen Unternehmen gestellt wird.
9. Bekomme ich trotz offener Beiträge eine neue eVB?
Das kann möglich sein. Bei erfolgreichem Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung kann der neue Versicherer eine eVB bereitstellen. Eine pauschale Garantie besteht nicht.
10. Kann ich mein Auto mit einer neuen eVB wieder anmelden?
Eine gültige eVB dient dem Nachweis des erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutzes im Zulassungsverfahren. Ob daneben weitere Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, ist gesondert zu prüfen.
11. Kann ich die neue Kfz-Versicherung monatlich bezahlen?
Je nach Versicherer und Tarif kann monatliche Zahlung angeboten werden. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf monatliche Zahlung gibt es nicht.
12. Gibt es eine neue Kfz-Versicherung ohne Vorkasse?
Wer eine hohe Jahresvorauszahlung vermeiden möchte, kann Tarife mit unterjähriger Zahlung prüfen. Die vereinbarten Versicherungsbeiträge müssen dennoch fristgerecht bezahlt werden.
13. Bekomme ich Teilkasko trotz Schulden beim alten Versicherer?
Das kann je nach neuem Versicherer und Antrag möglich sein. Teilkasko ist jedoch freiwillig und unterliegt nicht derselben Vertragsschlusspflicht wie die Kfz-Haftpflicht.
14. Bekomme ich Vollkasko trotz alter Beitragsrückstände?
Vollkasko kann je nach Versicherer und Antrag möglich sein. Ein Anspruch auf Vollkasko ergibt sich jedoch nicht aus der gesetzlichen Vertragsschlusspflicht der Kfz-Haftpflicht.
15. Werden offene Versicherungsbeiträge automatisch der SCHUFA gemeldet?
Offene Versicherungsbeiträge sollten nicht automatisch mit einem negativen SCHUFA-Eintrag gleichgesetzt werden. Ob Daten übermittelt werden dürfen und tatsächlich übermittelt werden, hängt von den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen und dem konkreten Vorgang ab.
16. Was ist, wenn die alte Forderung bereits beim Inkasso liegt?
Eine Inkassoforderung sollte geklärt werden. Sie bedeutet aber nicht automatisch, dass kein neuer Kfz-Haftpflichtvertrag bei einem anderen Versicherer möglich ist.
17. Kann ich meine alten Versicherungsbeiträge in Raten zahlen?
Eine Ratenzahlung kann mit dem Gläubiger angefragt werden. Ein allgemeiner Anspruch auf eine bestimmte Ratenzahlungsvereinbarung sollte jedoch nicht vorausgesetzt werden.
18. Muss eine Kfz-Haftpflicht jeden Antrag annehmen?
Nein. § 5 PflVG enthält zwar grundsätzlich eine Vertragsschlusspflicht, sieht aber gesetzlich geregelte Ablehnungsgründe vor.
19. Soll ich wieder beim alten Versicherer einen Antrag stellen?
Nach einer früheren Kündigung wegen Prämienverzugs kann ein erneuter Antrag beim gleichen Versicherer rechtlich anders zu beurteilen sein als ein Antrag bei einem anderen Versicherungsunternehmen.
20. Was ist nach einer Kündigung wegen Nichtzahlung besonders wichtig?
Prüfen Sie den benötigten Haftpflichtschutz, die Fälligkeit der ersten Prämie, eine langfristig bezahlbare Zahlungsweise und die Bereitstellung der eVB. Gleichzeitig sollten berechtigte alte Forderungen geklärt werden.
Fazit: Neue Kfz-Versicherung trotz Schulden beim alten Versicherer kann möglich sein
Offene Beiträge beim alten Kfz-Versicherer bedeuten nicht automatisch, dass Sie überhaupt keine neue Kfz-Versicherung mehr bekommen können.
Die wichtigste Unterscheidung besteht zwischen der alten Forderung und dem neuen Versicherungsvertrag.
Berechtigte Beitragsrückstände verschwinden durch einen Versicherungswechsel nicht. Der frühere Versicherer kann diese grundsätzlich weiterhin geltend machen.
Davon getrennt ist jedoch die Frage, ob ein neuer Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag zustande kommen kann.
Für die Kfz-Haftpflicht gilt nach § 5 PflVG grundsätzlich eine Vertragsschlusspflicht mit gesetzlich geregelten Ausnahmen.
Besonders wichtig ist eine dieser Ausnahmen für Personen, deren früherer Vertrag wegen Prämienverzugs beendet wurde.
War der Antragsteller bereits bei demselben Versicherungsunternehmen versichert und hat dieses den Vertrag wegen Prämienverzugs gekündigt, kann dies nach § 5 Abs. 4 PflVG für einen erneuten Antrag bei diesem Unternehmen relevant sein.
Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass eine frühere Kündigung durch Versicherer A jedem anderen Versicherer B denselben gesetzlichen Ablehnungsgrund liefert.
Deshalb kann es sinnvoll sein, aktuelle Angebote anderer Kfz-Haftpflichtversicherer zu prüfen.
Gleichzeitig sollte verhindert werden, dass sich die Situation wiederholt.
Wer einen neuen Vertrag abschließt, sollte genau auf die Fälligkeit der ersten Prämie und die weiteren Zahlungsintervalle achten.
Eine monatliche Zahlungsweise kann je nach Tarif die finanzielle Belastung verteilen. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht allerdings nicht.
Auch „ohne Vorkasse“ bedeutet nicht, dass keine Beiträge gezahlt werden müssen. Sinnvoller ist die Suche nach einer Kfz-Versicherung ohne hohe Jahresvorauszahlung.
Teilkasko und Vollkasko müssen gesondert betrachtet werden, da sie freiwillig sind und nicht der gleichen allgemeinen Vertragsschlusspflicht wie die Kfz-Haftpflicht unterliegen.
Wer für die Zulassung eine neue eVB benötigt, kann diese bei erfolgreichem Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages je nach Versicherer kurzfristig erhalten.
Die zentrale Aussage lautet deshalb: Alte Beitragsschulden müssen geklärt werden – sie bedeuten aber nicht automatisch, dass kein neuer Kfz-Haftpflichtschutz bei einem anderen Versicherer mehr möglich ist.
Redaktioneller Hinweis
Dieser Ratgeber wurde am 18.09.2026 aktualisiert. Die Ausführungen zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung orientieren sich insbesondere an § 5 Pflichtversicherungsgesetz.
Die Informationen zur nicht gezahlten ersten Prämie orientieren sich an § 37 VVG. Für den Zahlungsverzug bei einer Folgeprämie ist insbesondere § 38 VVG relevant.
Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung. Ob eine Forderung berechtigt ist, ob ein konkreter Versicherungsantrag angenommen wird und wann Versicherungsschutz besteht, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.