Kfz-Versicherung trotz Mahnung und Beitragsrückstand – was jetzt?
Aktualisiert am: 18.09.2026
Die Kfz-Versicherung wurde nicht rechtzeitig bezahlt und jetzt liegt eine Mahnung wegen Beitragsrückstand vor? Dann sollte das Schreiben nicht ignoriert werden. Ein Zahlungsrückstand bedeutet zwar nicht automatisch, dass der Kfz-Versicherungsschutz sofort mit dem ersten versäumten Zahlungstermin beendet ist. Bei einer nicht gezahlten Folgeprämie kann der Versicherer jedoch unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Zahlungsfrist setzen und anschließend weitere Konsequenzen ziehen.
Gerade bei einer Kfz-Haftpflicht kann die Situation besonders dringend werden. Besteht der erforderliche Haftpflichtversicherungsschutz später tatsächlich nicht mehr, kann dies nicht nur Auswirkungen auf den Versicherungsvertrag, sondern auch auf die Zulassung des Fahrzeugs haben.
Deshalb gilt: Eine Mahnung der Kfz-Versicherung sollte möglichst sofort geprüft werden.
Wer den ausstehenden Beitrag bezahlen kann, sollte insbesondere die im Schreiben genannte Frist beachten. Wer den Beitrag nicht aufbringen kann oder bereits weitere Zahlungsprobleme erwartet, sollte sich frühzeitig mit der weiteren Vorgehensweise beschäftigen.
Eine Mahnung allein bedeutet nicht automatisch, dass der Versicherungsschutz bereits beendet ist. Bei einer nicht gezahlten Folgeprämie kann der Versicherer nach § 38 VVG eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Welche Folgen eintreten und ab wann sie eintreten, hängt vom konkreten Schreiben, der Art des Beitragsrückstands und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Deshalb sollten Zahlungsaufforderung, Frist und aktueller Versicherungsstatus genau geprüft werden.
Mahnung von der Kfz-Versicherung erhalten – was bedeutet das?
Eine Mahnung oder qualifizierte Zahlungsaufforderung der Kfz-Versicherung sollte ernst genommen werden. Sie weist darauf hin, dass eine vereinbarte Prämie nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlt wurde.
Die Gründe dafür können unterschiedlich sein:
- das Konto war bei der Lastschrift nicht ausreichend gedeckt,
- die Bankverbindung hat sich geändert,
- eine Überweisung wurde vergessen,
- der Jahresbeitrag war höher als erwartet,
- eine Rücklastschrift ist erfolgt oder
- es bestehen vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten.
Unabhängig vom Grund sollte zuerst festgestellt werden, um welche Forderung es konkret geht.
Prüfen Sie insbesondere:
- Versicherungsnummer,
- betroffenes Fahrzeug,
- offenen Versicherungsbeitrag,
- eventuelle Zinsen und Kosten,
- Zahlungsfrist und
- die im Schreiben genannten Rechtsfolgen.
Bei einer Folgeprämie sind diese Angaben rechtlich besonders relevant. § 38 VVG stellt konkrete Anforderungen an die Zahlungsfrist und die Zahlungsaufforderung.
Bin ich trotz Beitragsrückstand noch versichert?
Diese Frage lässt sich nicht allein mit dem Satz „Ich habe eine Mahnung bekommen“ beantworten.
Eine einfache verspätete Zahlung ist nicht automatisch mit einer bereits wirksamen Beendigung des gesamten Versicherungsvertrags gleichzusetzen.
Entscheidend ist unter anderem:
- Handelt es sich um die erste Prämie oder eine Folgeprämie?
- Wann war die Zahlung fällig?
- Welche Zahlungsaufforderung wurde zugestellt?
- Welche Frist wurde gesetzt?
- Ist diese Frist bereits abgelaufen?
- Besteht weiterhin Zahlungsverzug?
- Hat der Versicherer bereits gekündigt?
Wer unsicher ist, sollte sich deshalb nicht allein darauf verlassen, dass das Fahrzeug noch zugelassen ist.
Der aktuelle Versicherungsstatus sollte unmittelbar beim Versicherer geklärt werden.
Folgeprämie nicht bezahlt: Was sagt § 38 VVG?
Bei einer nicht rechtzeitig gezahlten Folgeprämie ist § 38 Versicherungsvertragsgesetz besonders wichtig.
Der Versicherer kann dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen.
Diese Frist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Damit die Fristsetzung wirksam ist, müssen die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen angegeben werden.
Außerdem muss auf die Rechtsfolgen hingewiesen werden, die nach Ablauf der Frist eintreten können.
Es handelt sich also nicht lediglich um eine unverbindliche Erinnerung.
Eine ordnungsgemäße Zahlungsaufforderung nach § 38 VVG kann erhebliche Folgen haben, wenn die gesetzte Frist verstreicht und der Rückstand weiterhin besteht.
Bei einer Folgeprämie kann die nach § 38 VVG gesetzte Zahlungsfrist entscheidend sein. Nach ihrem Ablauf können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Folgen für den Versicherungsschutz entstehen und der Versicherer kann den Vertrag kündigen. Prüfen Sie deshalb das konkrete Schreiben und den Zahlungstermin möglichst sofort.
Was gilt, wenn die erste Kfz-Prämie nicht bezahlt wurde?
Von einer nicht gezahlten Folgeprämie muss die erste beziehungsweise einmalige Versicherungsprämie unterschieden werden.
Hier ist grundsätzlich § 37 VVG maßgeblich.
Wird die einmalige oder erste Prämie nicht rechtzeitig bezahlt, kann der Versicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt wurde.
Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Zusätzlich kann eine nicht gezahlte Erstprämie Auswirkungen auf die Leistungspflicht des Versicherers haben, wenn ein Versicherungsfall eintritt.
Deshalb ist die Unterscheidung zwischen Erst- und Folgeprämie wichtig.
Wer gerade erst eine neue Kfz-Versicherung abgeschlossen hat und die erste Zahlung nicht leisten konnte, sollte nicht automatisch davon ausgehen, dass dieselben Regeln wie bei einer späteren Monats- oder Jahresrate gelten.
Wie lange habe ich nach einer Mahnung Zeit zu zahlen?
Bei einer qualifizierten Zahlungsaufforderung wegen einer nicht gezahlten Folgeprämie muss die nach § 38 VVG gesetzte Zahlungsfrist mindestens zwei Wochen betragen.
Entscheidend ist jedoch das konkrete Schreiben.
Es wäre falsch, aus der gesetzlichen Mindestfrist abzuleiten, dass nach jeder beliebigen Zahlungserinnerung pauschal immer exakt 14 Tage verbleiben.
Deshalb sollte geprüft werden:
- welche Frist ausdrücklich genannt wird,
- wann das Schreiben zugegangen ist,
- welcher Betrag verlangt wird und
- welche Folgen für einen Fristablauf angekündigt werden.
Wer zahlen möchte und kann, sollte nicht bis zum letzten Moment warten.
Insbesondere Banklaufzeiten oder eine fehlerhafte Überweisung können sonst zusätzliche Probleme verursachen.
Wann kann die Kfz-Versicherung wegen Beitragsrückstand kündigen?
Bei einer Folgeprämie kann der Versicherer nach Ablauf einer wirksam gesetzten Frist den Vertrag ohne Einhaltung einer weiteren Frist kündigen, wenn der Versicherungsnehmer weiterhin mit den geschuldeten Beträgen in Verzug ist.
§ 38 VVG ermöglicht außerdem, die Kündigung bereits mit der Bestimmung der Zahlungsfrist zu verbinden.
Sie kann dann mit Ablauf der Frist wirksam werden, wenn zu diesem Zeitpunkt weiterhin Zahlungsverzug besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten wurden.
Deshalb sollte ein Schreiben nicht nur nach dem Wort „Mahnung“ durchsucht werden.
Es kann wesentlich wichtiger sein, ob das Schreiben bereits eine Kündigungserklärung beziehungsweise eine mit dem Fristablauf verbundene Kündigung enthält.
Kann ich den offenen Kfz-Versicherungsbeitrag einfach nachzahlen?
Ist die Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen, sollte eine mögliche Nachzahlung möglichst schnell mit dem Versicherer geklärt werden.
Auch nach einer Kündigung enthält § 38 Abs. 3 VVG eine wichtige Regelung: Die Kündigung kann unter den dort genannten Voraussetzungen unwirksam werden, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung beziehungsweise bei einer mit der Fristsetzung verbundenen Kündigung innerhalb eines Monats nach Fristablauf zahlt.
Allerdings ist dieser Punkt mit Vorsicht zu behandeln.
§ 38 Abs. 3 VVG bestimmt ausdrücklich, dass die Regelung des Absatzes 2 unberührt bleibt.
Deshalb sollte nicht pauschal behauptet werden: „Einfach nachzahlen und der Versicherungsschutz war die ganze Zeit automatisch lückenlos vorhanden.“
Wer bereits nach Ablauf der gesetzten Frist zahlt, sollte sich vom Versicherer bestätigen lassen, wie der aktuelle Vertrags- und Versicherungsschutzstatus aussieht.
Was passiert mit dem Versicherungsschutz nach Fristablauf?
§ 38 Abs. 2 VVG sieht für den Versicherungsfall nach Ablauf der gesetzten Frist eine erhebliche Rechtsfolge vor.
Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und befindet sich der Versicherungsnehmer hinsichtlich der geschuldeten Prämie, Zinsen oder Kosten weiterhin im Verzug, kann der Versicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen leistungsfrei sein.
Gerade deshalb ist es gefährlich, eine Zahlungsaufforderung einfach zu ignorieren.
Bei der Kfz-Haftpflicht bestehen darüber hinaus besondere gesetzliche Regelungen zum Schutz geschädigter Dritter. Daraus sollte jedoch keinesfalls geschlossen werden, dass Beitragsrückstände für den Versicherungsnehmer bedeutungslos wären.
Wer Zweifel am aktuellen Schutz hat, sollte den Versicherungsstatus unmittelbar klären.
Kfz-Versicherung wegen Beitragsrückstand gefährdet?
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Kfz-Versicherung jetzt prüfenKeine Annahmegarantie. Ein Neuabschluss beseitigt keine bestehenden Forderungen. Annahme, Beitrag, Zahlungsweise, Beginn und eVB richten sich nach Versicherer, Tarif und individuellem Antrag.
Wann erfährt die Zulassungsstelle vom fehlenden Versicherungsschutz?
Eine einzelne Mahnung bedeutet nicht automatisch, dass die Zulassungsstelle sofort eingeschaltet wird.
Entscheidend ist, ob die erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung noch besteht.
Besteht sie nicht oder nicht mehr, kann der Versicherer nach § 51 FZV der Zulassungsbehörde eine entsprechende Anzeige übermitteln.
Diese Meldung enthält unter anderem Angaben zum Versicherer, Versicherungsnehmer, Kennzeichen und zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
Damit wird aus einem zunächst versicherungsvertraglichen Zahlungsproblem unter Umständen auch ein zulassungsrechtliches Problem.
Deshalb sollte möglichst gehandelt werden, bevor der erforderliche Haftpflichtversicherungsschutz tatsächlich entfällt.
Wird mein Auto wegen nicht bezahlter Kfz-Versicherung stillgelegt?
Nicht bereits jede verspätete Beitragszahlung führt automatisch am nächsten Tag zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.
Besteht für ein zugelassenes Fahrzeug allerdings keine erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung mehr, wird die Situation ernst.
§ 51 FZV bestimmt, dass der Halter das Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb setzen lassen muss, wenn keine erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.
Erfährt die Zulassungsbehörde durch eine Anzeige des Versicherers oder auf andere Weise vom fehlenden Versicherungsschutz, muss sie das Fahrzeug ebenfalls unverzüglich außer Betrieb setzen. :contentReference[oaicite:2]{index=2}
Eine gesetzlich festgelegte allgemeine Schonfrist von beispielsweise „noch 30 Tage weiterfahren“ sollte deshalb nicht angenommen werden.
Entscheidend ist der tatsächliche Haftpflichtversicherungsschutz.
Neue Kfz-Versicherung trotz Beitragsrückstand
Wenn der bisherige Vertrag noch besteht, sollte zunächst geprüft werden, ob der Rückstand ausgeglichen und das bestehende Vertragsverhältnis fortgesetzt werden kann.
Ist der Vertrag dagegen bereits beendet oder steht fest, dass ein neuer Haftpflichtvertrag benötigt wird, kann ein Neuabschluss bei einem anderen Versicherer grundsätzlich geprüft werden.
Eine frühere Nichtzahlung bedeutet nicht automatisch, dass dauerhaft keine Kfz-Haftpflichtversicherung mehr möglich ist.
Für die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht gilt § 5 PflVG. Danach besteht grundsätzlich eine Vertragsschlusspflicht der hierfür zugelassenen Versicherungsunternehmen. Das Gesetz enthält allerdings bestimmte Ausnahmen. :contentReference[oaicite:3]{index=3}
Besonders relevant ist dabei eine frühere Kündigung wegen Prämienverzugs beim gleichen Versicherungsunternehmen.
Erneuter Antrag beim gleichen Versicherer
Wurde der bisherige Vertrag bereits wegen Prämienverzugs gekündigt, kann ein erneuter Antrag beim gleichen Versicherungsunternehmen problematischer sein.
§ 5 Abs. 4 PflVG sieht unter anderem einen möglichen Ablehnungsgrund vor, wenn der Antragsteller bereits bei diesem Versicherungsunternehmen versichert war und dieses den Vertrag wegen Prämienverzugs gekündigt hat.
Das ist für die SEO-Frage „Bekomme ich trotz Beitragsrückstand wieder eine Kfz-Versicherung?“ besonders wichtig.
Die Antwort lautet nicht pauschal „nein“.
Aber der bisherige Versicherer und ein anderer Versicherer dürfen in dieser Frage nicht einfach gleichgesetzt werden.
Kfz-Versicherung bei einem anderen Versicherer abschließen
Die gesetzliche Ausnahme wegen einer früheren Kündigung wegen Prämienverzugs knüpft in § 5 Abs. 4 PflVG ausdrücklich an eine frühere Versicherung bei dem betreffenden Versicherungsunternehmen an.
Wurde der Vertrag also von Versicherer A wegen Prämienverzugs gekündigt, bedeutet dies nicht automatisch, dass Versicherer B sich allein auf genau diese frühere Vertragsbeendigung als denselben gesetzlichen Ablehnungsgrund berufen kann.
Eine Annahmegarantie bei Versicherer B folgt daraus allerdings ebenfalls nicht.
Der neue Versicherer kann den Antrag im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben prüfen.
Deshalb ist die passende Aussage: Nach einer Kündigung wegen Beitragsrückstand können bei einem anderen Kfz-Haftpflichtversicherer weiterhin Möglichkeiten bestehen.
Neue eVB trotz Beitragsrückstand
Ist für eine Zulassung oder Wiederzulassung eine neue elektronische Versicherungsbestätigung erforderlich, kann eine neue eVB nach erfolgreichem Abschluss einer entsprechenden Kfz-Haftpflichtversicherung bereitgestellt werden.
Ein Beitragsrückstand beim früheren Versicherer bedeutet nicht automatisch, dass nie wieder eine eVB erhältlich ist.
Allerdings gilt: Die neue eVB löscht die alte Forderung nicht.
Ein neuer Versicherer und ein alter Beitragsrückstand sind grundsätzlich getrennte Sachverhalte.
Die alte Forderung sollte daher weiterhin geklärt werden.
Gleichzeitig muss beim neuen Vertrag besonders darauf geachtet werden, dass die erste Prämie und alle späteren Beiträge fristgerecht bezahlt werden.
Kfz-Versicherung: Mahnung, Beitragsrückstand und SCHUFA
Eine Mahnung des Kfz-Versicherers sollte nicht automatisch mit einem negativen SCHUFA-Eintrag gleichgesetzt werden.
Es handelt sich zunächst um einen Zahlungsrückstand aus einem Versicherungsverhältnis.
Ob daraus unter den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen eine Meldung an eine Auskunftei entsteht, ist eine separate Frage.
Ebenso kann eine Person bereits negative SCHUFA-Merkmale besitzen, obwohl die aktuelle Kfz-Versicherung immer pünktlich bezahlt wurde.
Für die Suche nach einer neuen Kfz-Versicherung sollte deshalb zwischen drei Situationen unterschieden werden:
- Beitragsrückstand ohne bekannte negative SCHUFA,
- negative SCHUFA ohne Rückstand bei der Kfz-Versicherung und
- Beitragsrückstand plus negative SCHUFA.
Keine dieser Situationen sollte automatisch mit „kein Kfz-Haftpflichtschutz mehr möglich“ gleichgesetzt werden.
Kfz-Versicherung nach Zahlungsproblemen monatlich zahlen
Wer den Jahresbeitrag der bisherigen Versicherung nicht aufbringen konnte, sollte beim nächsten Vertrag besonders auf die Zahlungsweise achten.
Eine monatliche Zahlungsweise kann helfen, die finanzielle Belastung auf kleinere regelmäßige Beträge zu verteilen.
Ob Monatszahlung angeboten wird, hängt vom Versicherer und Tarif ab.
Ein gesetzlicher Anspruch auf monatliche Zahlung besteht nicht.
Beim Vergleich sollten nicht nur die einzelnen Monatsbeträge betrachtet werden.
Wichtig sind:
- Jahresgesamtbeitrag,
- Höhe der ersten Zahlung,
- Abbuchungstermine,
- mögliche Mehrkosten einer unterjährigen Zahlung und
- dauerhafte Bezahlbarkeit.
Ein Tarif ist langfristig nur dann sinnvoll, wenn die Beiträge auch in finanziell schwächeren Monaten zuverlässig bezahlt werden können.
Kann ich den Beitragsrückstand in Raten bezahlen?
Wer den offenen Betrag nicht vollständig auf einmal bezahlen kann, kann den Versicherer nach einer individuellen Zahlungsvereinbarung fragen.
Ob eine Ratenzahlung angeboten beziehungsweise akzeptiert wird, hängt vom Versicherer und dem konkreten Fall ab.
Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf eine frei gewünschte Ratenzahlungsvereinbarung sollte nicht unterstellt werden.
Wer eine Vereinbarung trifft, sollte darauf achten, dass die vereinbarten Raten realistisch sind.
Zu hohe Raten können dazu führen, dass andere laufende Verpflichtungen erneut nicht bezahlt werden können.
Gerade beim Auto kommen neben der Versicherung weitere regelmäßige Kosten hinzu:
- Kfz-Steuer,
- Kraftstoff oder Strom,
- Wartung,
- Reparaturen,
- Hauptuntersuchung und
- gegebenenfalls Finanzierung oder Leasing.
Was passiert mit Teilkasko und Vollkasko bei Beitragsrückstand?
Neben der Kfz-Haftpflicht können im Vertrag eine Teilkasko oder Vollkasko enthalten sein.
Auch hier können Beitragsrückstände erhebliche Auswirkungen haben.
Wichtig für einen möglichen Neuabschluss: Der besondere Kontrahierungszwang des § 5 PflVG betrifft die gesetzlich erforderliche Kfz-Haftpflicht und bedeutet keinen allgemeinen Anspruch auf freiwilligen Kaskoschutz.
Ein neuer Versicherer kann daher beispielsweise eine Haftpflicht anbieten, ohne gleichzeitig die gewünschte Vollkasko anzubieten.
Wer nach finanziellen Problemen Kosten reduzieren muss, kann deshalb prüfen, welcher Versicherungsschutz für das konkrete Fahrzeug benötigt wird.
Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen müssen dabei zusätzlich die vertraglichen Anforderungen des Finanzierungs- oder Leasingvertrags beachtet werden.
10 Fehler bei Mahnung und Beitragsrückstand vermeiden
1. Mahnung ignorieren
Das ist meist die schlechteste Lösung. Die gesetzte Frist kann erhebliche Bedeutung haben.
2. Erst am letzten Tag überweisen
Wer zahlen kann, sollte unnötige Risiken durch Verzögerungen vermeiden.
3. Davon ausgehen, dass das Auto automatisch noch 30 Tage versichert ist
Eine solche pauschale Schonfrist sollte nicht angenommen werden.
4. Erstprämie und Folgeprämie verwechseln
Für beide Situationen gelten unterschiedliche Vorschriften.
5. Nachzahlung automatisch mit lückenlosem Versicherungsschutz gleichsetzen
Nach einem bereits eingetretenen Verzug sollte der konkrete Status beim Versicherer bestätigt werden.
6. Eine behördliche Mitteilung ignorieren
Fehlt der erforderliche Haftpflichtschutz, kann die Zulassungsbehörde das Fahrzeug außer Betrieb setzen.
7. Einfach ohne Versicherung weiterfahren
Ein Fahrzeug sollte nicht ohne den erforderlichen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
8. Bei einem Neuabschluss wieder einen unbezahlbaren Tarif wählen
Die neue Prämie sollte zum tatsächlichen Budget passen.
9. Nur beim bisherigen Versicherer anfragen
Nach einer bereits erfolgten Kündigung wegen Prämienverzugs kann die Vorgeschichte beim gleichen Unternehmen besonders relevant sein.
10. Alte Forderungen nach einem Versicherungswechsel vergessen
Ein neuer Vertrag beseitigt berechtigte alte Beitragsforderungen nicht.
Beitragsrückstand bei der Kfz-Versicherung?
Wenn der alte Versicherungsschutz gefährdet oder bereits beendet ist: aktuelle Kfz-Haftpflicht, Zahlungsweise und eVB-Möglichkeiten prüfen.
Neue Kfz-Versicherung prüfenKeine Annahmegarantie. Bei einem noch bestehenden Vertrag sollte zunächst der aktuelle Versicherungsstatus geklärt werden. Ein Neuabschluss beseitigt keine berechtigten Forderungen des bisherigen Versicherers.
20 häufige Fragen zu Mahnung und Beitragsrückstand
1. Was passiert, wenn ich meine Kfz-Versicherung nicht rechtzeitig bezahle?
Bei einer nicht rechtzeitig gezahlten Folgeprämie kann der Versicherer nach § 38 VVG eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Bleibt der Rückstand bestehen, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen weitere Rechtsfolgen eintreten.
2. Bin ich nach einer Mahnung noch versichert?
Eine Mahnung bedeutet nicht automatisch, dass der Vertrag bereits beendet ist. Entscheidend sind unter anderem die Art der offenen Prämie, die gesetzte Frist und der aktuelle Vertragsstatus.
3. Wie lange ist die Zahlungsfrist bei einer Folgeprämie?
Eine Zahlungsfrist nach § 38 Abs. 1 VVG muss mindestens zwei Wochen betragen. Maßgeblich ist das konkrete Schreiben des Versicherers.
4. Kann die Kfz-Versicherung wegen Beitragsrückstand kündigen?
Ja. Nach Ablauf einer wirksam gesetzten Frist kann der Versicherer unter den Voraussetzungen des § 38 VVG bei fortbestehendem Verzug ohne Einhaltung einer weiteren Frist kündigen.
5. Kann die Kündigung bereits in der Mahnung stehen?
§ 38 VVG erlaubt es, die Kündigung mit der Bestimmung der Zahlungsfrist zu verbinden, sodass sie bei fortbestehendem Verzug mit Fristablauf wirksam werden kann. Auf diese Folge muss entsprechend hingewiesen werden.
6. Kann ich den offenen Beitrag nachzahlen?
Eine Nachzahlung kann je nach Zeitpunkt erhebliche Bedeutung haben. Ist bereits eine Kündigung erfolgt, enthält § 38 Abs. 3 VVG eine besondere Monatsregelung. Der konkrete Versicherungsstatus sollte anschließend bestätigt werden.
7. Ist nach einer verspäteten Zahlung automatisch wieder alles versichert?
Das sollte nicht pauschal angenommen werden. Insbesondere nach Ablauf einer qualifizierten Zahlungsfrist sollte der aktuelle Versicherungsschutz direkt beim Versicherer geklärt werden.
8. Wird mein Auto nach einer Mahnung sofort stillgelegt?
Eine einzelne Mahnung führt nicht automatisch zur sofortigen Außerbetriebsetzung. Besteht jedoch keine erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung mehr und erfährt die Zulassungsbehörde davon, sieht § 51 FZV die unverzügliche Außerbetriebsetzung vor.
9. Meldet die Versicherung fehlenden Versicherungsschutz an die Zulassungsstelle?
Wenn eine erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung nicht oder nicht mehr besteht, kann der Versicherer der Zulassungsbehörde nach § 51 FZV eine entsprechende Anzeige übermitteln.
10. Kann ich trotz Beitragsrückstand eine neue Kfz-Versicherung bekommen?
Das kann grundsätzlich möglich sein. Ist der bisherige Vertrag noch aktiv, sollte zunächst dessen Status geklärt werden. Nach einer Beendigung können auch Angebote anderer Versicherer geprüft werden.
11. Muss der alte Versicherer mich nach einer Kündigung wieder aufnehmen?
Nicht zwingend. Eine frühere Kündigung wegen Prämienverzugs kann unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 PflVG bei einem erneuten Antrag beim gleichen Versicherungsunternehmen relevant sein.
12. Kann ich zu einem anderen Kfz-Versicherer wechseln?
Nach Beendigung des bisherigen Vertrages kann grundsätzlich ein neuer Antrag bei einem anderen Versicherer geprüft werden. Eine Annahmegarantie besteht nicht.
13. Bekomme ich trotz Beitragsrückstand eine neue eVB?
Kommt ein neuer Kfz-Haftpflichtvertrag zustande, kann der neue Versicherer eine elektronische Versicherungsbestätigung bereitstellen. Der alte Beitragsrückstand wird dadurch nicht aufgehoben.
14. Führt eine Mahnung der Kfz-Versicherung automatisch zu einem SCHUFA-Eintrag?
Nein, eine Mahnung sollte nicht automatisch mit einem negativen SCHUFA-Eintrag gleichgesetzt werden. Eine mögliche Datenübermittlung ist eine gesonderte Frage und an rechtliche Voraussetzungen gebunden.
15. Kann ich meine neue Kfz-Versicherung monatlich zahlen?
Je nach Versicherer und Tarif kann monatliche Zahlung verfügbar sein. Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch darauf besteht nicht.
16. Kann ich den Beitragsrückstand in Raten bezahlen?
Eine individuelle Ratenzahlung kann beim Versicherer angefragt werden. Ob sie angeboten wird, hängt vom konkreten Fall ab; ein allgemeiner Anspruch auf eine bestimmte Ratenzahlung besteht nicht.
17. Was ist bei einer nicht gezahlten Erstprämie anders?
Für die einmalige oder erste Prämie gilt grundsätzlich § 37 VVG. Dort sind insbesondere Rücktritt und mögliche Folgen für die Leistungspflicht geregelt.
18. Was passiert mit meiner Teilkasko bei Zahlungsrückstand?
Auch der Kaskoschutz kann von Zahlungsproblemen betroffen sein. Die konkreten Folgen richten sich nach dem Vertrag und den gesetzlichen Voraussetzungen. Kasko ist außerdem freiwillig und unterliegt nicht dem Kontrahierungszwang der Kfz-Haftpflicht.
19. Darf ich mein Auto weiterfahren, wenn ich nicht weiß, ob Versicherungsschutz besteht?
Wer Zweifel am erforderlichen Kfz-Haftpflichtschutz hat, sollte den Status unmittelbar klären. Ein Fahrzeug sollte nicht ohne den erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
20. Was sollte ich nach einer Mahnung zuerst tun?
Prüfen Sie Forderung, Zahlungsfrist und Rechtsfolgen im Schreiben. Wenn möglich, klären Sie den Rückstand rechtzeitig und lassen Sie sich bei Zweifeln den aktuellen Versicherungsstatus bestätigen.
Fazit: Bei Mahnung und Beitragsrückstand schnell handeln
Eine Mahnung der Kfz-Versicherung wegen Beitragsrückstand sollte nicht ignoriert werden.
Gleichzeitig bedeutet eine einzelne verspätete Zahlung nicht automatisch, dass das Fahrzeug bereits am nächsten Tag ohne Versicherungsschutz ist.
Bei einer nicht gezahlten Folgeprämie sieht § 38 VVG ein gesetzlich geregeltes Verfahren vor.
Der Versicherer kann eine Zahlungsfrist setzen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die rückständigen Beträge müssen entsprechend aufgeschlüsselt und die gesetzlichen Rechtsfolgen angegeben werden.
Bleibt der Versicherungsnehmer nach Ablauf der wirksamen Frist im Verzug, können erhebliche Konsequenzen folgen.
Dazu können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Auswirkungen auf die Leistungspflicht und eine Kündigung des Versicherungsvertrags gehören.
Wer den offenen Beitrag bezahlen kann, sollte deshalb möglichst frühzeitig reagieren und die im Schreiben genannte Frist beachten.
Ist eine vollständige Zahlung nicht möglich, kann eine Kontaktaufnahme mit dem Versicherer sinnvoll sein, um zu klären, welche Möglichkeiten im konkreten Vertrag bestehen.
Ist der bisherige Haftpflichtvertrag bereits beendet, kann anschließend ein neuer Kfz-Haftpflichtvertrag bei einem anderen Versicherer geprüft werden.
Eine frühere Kündigung wegen Prämienverzugs bedeutet nicht automatisch, dass dauerhaft kein anderer Haftpflichtversicherer mehr infrage kommt.
Bei einem erneuten Antrag beim bisherigen Versicherungsunternehmen muss allerdings § 5 Abs. 4 PflVG berücksichtigt werden. Eine frühere Kündigung wegen Prämienverzugs kann dort einen gesetzlichen Ablehnungsgrund darstellen.
Besonders wichtig ist außerdem die Zulassung des Fahrzeugs.
Besteht keine erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung mehr, muss das Fahrzeug nach § 51 FZV unverzüglich außer Betrieb gesetzt werden. Erfährt die Zulassungsbehörde vom fehlenden Versicherungsschutz, muss auch sie die Außerbetriebsetzung veranlassen.
Deshalb lautet die wichtigste Empfehlung: Mahnung prüfen, Frist beachten, Versicherungsstatus klären und rechtzeitig handeln.
Wer anschließend einen neuen Vertrag benötigt, sollte nicht nur auf einen möglichst niedrigen Beitrag achten. Gerade nach Zahlungsproblemen sind eine realistische Zahlungsweise und dauerhaft tragbare Versicherungsbeiträge entscheidend.
Redaktioneller Hinweis
Dieser Ratgeber wurde am 18.09.2026 aktualisiert. Die Informationen zu nicht gezahlten Folgeprämien orientieren sich insbesondere an § 38 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Für die erste oder einmalige Prämie ist insbesondere § 37 VVG relevant.
Die Hinweise zur Vertragsschlusspflicht der Kfz-Haftpflicht orientieren sich an § 5 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Die möglichen Maßnahmen bei fehlendem Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz ergeben sich insbesondere aus § 51 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung. Entscheidend sind immer der konkrete Versicherungsvertrag, das Schreiben des Versicherers und der jeweilige Einzelfall.